Resturlaub nach Kündigung

Ich versuche die Frage so kurz wie möglich zu halten:

Arbeitnehmer kündigt, hat noch XY Tage Urlaub.
Diese können im aktuellen Unternehmen nicht mehr genommen werden, betriebsbedingt.
Kann der AN selbst entscheiden, ob diese ausgezahlt werden oder er sie mit in das neue Unternehmen nimmt?
Hier in diesem Fall weigert sich der bisherige AG, sie "mitzugeben" und möchte sie auszahlen. Darf er das?
Die Aussagen von Google sind extrem schwammig.

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"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen"

Das steht in § 7 Abs. 1 BUrlG und das beantwortet auch deine Frage.
Es geht nach deinem Wunsch. Der Arbeitgeber kann dir nicht reinreden, ob du für einen Zeitraum NACH Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaub nehmen darfst, denn es gibt weder ein betriebliches noch ein berechtigtes Interesse daran.

Bei dir ist es der berühmte A*tritt, denn man dir noch mitgeben möchte, deswegen würde ich aktuell ganz genau überlegen, wie du damit umgehst und wie du die letzten Wochen weiterarbeiten möchtest. Weigert sich dein AG, dir eine Bescheinigung über den noch nicht genommenen Urlaub auszustellen oder stellt sie falsch aus, würde ich einen Anwalt einschalten.

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Danke dir!
In dem speziellen Fall geht es um meinen Mann und wir gehen da eher von Unwissen aus, das Verhältnis ist gut.
Eine Bescheinigung über den noch nicht genommenen Urlaub ist die Info, die ich brauchte, danke!
Es ergibt sich ja immerhin auch ein Anspruch für die 3 Monate in 2023, die dann beim neuen AG gearbeitet werden.

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Möchte der bisherige Arbeitgeber denn den gesamten Jahresurlaub abzüglich der genommenen Tage auszahlen oder nur einen anteiligen Urlaub bis zum 30.9.?

Anspruch hätte dein Mann auf den vollen Jahresurlaub, kann diesen aber auf Wunsch auf den anteiligen Urlaub kürzen, damit er beim neuen Arbeitgeber noch Urlaubsanspruch hat. Die Anzahl der genommenen und abgegolten Urlaubstage hat der Arbeitgeber zu bescheinigen.

Möchte dein Mann aber mehr als den anteiligen Urlaub für die restlichen 3 Monate in 2023 mit auf den neuen Arbeitgeber übertragen, wird das nicht funktionieren.

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"Anspruch hätte dein Mann auf den vollen Jahresurlaub, kann diesen aber auf Wunsch auf den anteiligen Urlaub kürzen, damit er beim neuen Arbeitgeber noch Urlaubsanspruch hat. Die Anzahl der genommenen und abgegolten Urlaubstage hat der Arbeitgeber zu bescheinigen."

Ja und ich denke, da gab es ein Missverständnis und vielleicht auch von unserer Seite aus einen Denkfehler.

Er hat natürlich dieses Jahr schon Urlaub genommen. Die Monate, die nun beim neuen AG gearbeitet werden, ergeben natürlich ebenfalls einen Urlaubsanspruch.
Halt je ein Zwölftel des Jahresurlaubs. DH 3mal ein Zwölftel.

Das deckt sich genau mit den Urlaubstagen, die er beim alten AG noch "über" hat, abgesehen von 1,5 Tagen.
Der alte AG möchte nun ALLES auszahlen, dann hat mein Mann ja aber auch beim neuen AG keinen Anspruch mehr, richtig?
Uns wäre es am liebsten, der alte AG würde nur die 1,5 Tage auszahlen und mein Mann hätte ganz normal seine 3/12 Tage beim neuen AG.

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Ja, wenn der neue Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung haben will, ihr den gesamten Urlaub aber vorher habt auszahlen lassen, ist er weg. Ihr dürft nur die 1 1/2 Tage auszahlen lassen.

Wenn allerdings der neue Arbeitgeber keine Bescheinigung fordert, ist es egal und dein Mann kann sich den Urlaub auszahlen lassen und trotzdem neuen für drei Monate bekommen.

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Ich verstehe das Problem nicht so ganz.

Lasst euch doch den kompletten Resturlaub auszahlen. Das heißt doch gar nicht, dass dein Mann beim neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr für dieses Jahr erwirbt.

Nur wenn der neue AG einen Nachweis über die bereits genommenen Urlaubstage anfordert, könnte er es verweigern oder anrechnen. Meiner Erfahrung nach tun das keiner. Ist bei mir noch bei keinem AG-Wechsel der Fall gewesen. Jeder AG will mit seinem AN einfach bei 0 anfangen.

Der neue AG weiß ja auch gar nicht, wie viele Urlaubstage man beim alten AG hatte. Mal angenommen der neue AG gewährt 30 Tage Jahresurlaub, der alte AG hatte nur 24 Tage. Dann verfällt ja beim neuen AG nicht dein Urlaubsanspruch für die kommenden Monate, nur weil du beim alten AG schon 24 Tage hattest.

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"Lasst euch doch den kompletten Resturlaub auszahlen. Das heißt doch gar nicht, dass dein Mann beim neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr für dieses Jahr erwirbt."

Doch, genau das hieße es, denn natürlich möchte der neue AG eine Bescheinigung über die genommenen Urlaubstage.
Werden die ausbezahlt, gelten sie als genommen, dh mein Mann hätte dann auch beim neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr 🤷🏻‍♀️

Die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr sind gleich.

Bearbeitet von JaneDoe
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„denn natürlich möchte der neue AG eine Bescheinigung über die genommenen Urlaubstage.“

Ok, also hat der neue AG das Dokument schon angefordert? So „natürlich“ ist das nicht, ich hatte schon oft den AG gewechselt und nie hat es der AG gefordert.