Zuflussprinzip Bürgergeld

Hallo zusammen,

mein Partner hat bis August 2023 ALG 1 bezogen und am 1.9.23 einen neuen Job angetreten.

Eine Freundin von mir meint nun, dass er Bürgergeld für September bekommen kann, weil der erste Lohn erst Mitte Oktober ausgezahlt wird.

Hat sie recht, kennt sich da jemand gut aus? Ich werde aus den Erklärungen online nicht schlau, und es würde nicht so viel Sinn machen. Wenn es uns zusteht, würden wir es natürlich aber gern haben 😉

Lieben Dank !

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Nö, sicher nicht. Er bekommt ja sein Gehalt für September - wenn auch erst im Oktober.
Was arbeitest du denn?

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Doch meine Freundin hat recht, so ist die Regelung 😊

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Lebt ihr zusammen?
Er bekommt ja Gehalt für September. Am Ende.

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Ja wir leben zusammen, ich bin in Elternzeit und zu einer extra Finanzspritze würde ich nicht nein sagen.

Nach dem Zuflussprinzip zählt Einkommen erst dann, wenn es ausgezahlt wird. Somit hat er im September kein Einkommen, quasi.

Meine Freundin ist sich da total sicher, obwohl sie selbst nie eine Art Sozialhilfe erhalten hat. Darum traue ich ihr da auch nicht 😅

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Da ihr zusammen lebt zählt natürlich dein EG und Kindergeld als Einokommrn mit. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.

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Das wäre korrekt, wenn ihr vorher bereits Bürgergeld bezogen hättet. Du sagst aber, dein Freund hatte ALG 1 - damit fällt die Option weg. Extra für den einen Monat Bürgergeld beantragen geht nicht.

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Danke, so hab ich mir das auch gedacht! Das wäre viel zu einfach gewesen 🤭

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Doch, man kann schon. Nennt sich Überbrückungsgeld.

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Sollte gehen, wenn der Lohn erst im Oktober ausgezahlt wird, da eben der Zufluss zählt. Ihr müsstet allerdings die ganzen Anträge ausfüllen und wie bereits erwähnt, wird dein Elterngeld und das Kindergeld mit angerechnet. Auch dürft ihr nur eine bestimmte Höhe an Vermögen haben.

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Vielen Dank, du hast recht! Eben telefonisch geklärt. Habe einen Termin am Dienstag 😊

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Berichte mal bitte, wie es lief :-)
Ich hätte tatsächlich gedacht, dass es nur als Darlehen geht. Aber das wäre natürlich toll, wenn ihr es behalten dürft!

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