Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Selbstverständlich rufe ich morgen gleich bei der Beihilfe an aber bis dahin schwirrt mir das sicherlich im Kopf rum und nervt mich.
Also: ich bin Privatversichert mit Beihilfeberechtigung.
Vor zwei Monaten kam mein zweites Kind zur Welt (beim ersten war ich noch gesetzlich versichert).
Natürlich schwirrten nach und nach die Rechnungen ein, die ich auch sofort eingereicht habe.
Nun hat die Bearbeitung der sehr lange gedauert (ist auch noch nicht fertig) und heute kam der erste Bescheid, dass von einer über 500€ hohen Rechnung lediglich 38€ übernommen werden.
Ua zahlt die Beihilfe die 340€ nicht, die die Hebammen für die Begleitung während der Geburt abrechnen.
Kann sich vielleicht jemand vorstellen warum das nicht übernommen wird. Ich dachte wirklich nicht, dass das zu Schwierigkeiten führt, weil sie ehrend der Schwangerschaft ALLES übernommen haben.
Vielen Dank schonmal
Beihilfe zahlt nicht
Sind in der Rechnung die Angaben zur Gebührenverordnung enthalten und hast du in einer zugelassenen Klinik entbunden?
Ich habe in einer zugelassenen Klinik entbunden. Beim Bescheid liegt nur eine Tabelle bei in der steht, dass sie nichts übernehmen von den beiden Rechnungen und dass ich Widerspruch einlegen kann. Die 38€ sind aus einer anderen Rechnung (CTG in der Klinik) und die werden übernommen.
Und bei der Rechnung von den Hebammen stehen da Hinweise zur Gebührenverordnung drauf?
Also nach Punkt x.xx. Faktor y = Rechnungsbetrag?
Da muss eine Ziffer stehen mit einer Erklärung, wie die Ziffer 0402, warum das nicht übernommen wurde. Evtl Rückseite.
Das mit den 20% heißt, dass du jetzt 70% Beihilfe bekommst und nur noch 30% in der PKV zahlen musst.
Eigentlich ist eine Hebamme schon beihilfefähig.
Dann ruf ich da morgen mal an und versuche herauszufinden was ich jetzt machen soll.
Meine Versicherungsmaklerin ist auf jedenfall auch schon mit im Boot und schaut sich alles mal an.
Vielen Dank für deine Hilfe
Normalerweise steht da immer eine Erläuterung, die bitte einfach durchlesen
Danke für deine Antwort.
Die Erläuterungen habe ich weiter oben gepostet.
Gelesen habe ich sie natürlich auch, verstehen tue ich sie aber nicht wirklich
Das,.was du gepostet hast, ist aber nicht die Erläuterungen dazu, warum es abgelehnt wurde.
Da muss noch was anderes stehen.
War es eine zusätzliche gebuchte Beleghebamme?
Huhu,
Ich hoffe ich kann dir etwas helfen, weil ich im April mein zweites Kind bekommen habe und in einer ähnlichen Situation war.
Der Beihilfeanspruch ändert sich von 50 auf 70 Prozent. Das ab dem ersten des Monats der Geburt. Alle Behandlungen ( alle einzelnen Behandlungen in der Rechnung, je nach Datum ) vor dem ersten werden noch mit 50 Prozent übernommen, ab dem ersten des Monats der Geburt mit 70 Prozent. Da musst du die einzelnen Rechnungen überprüfen. Meine Beihilfe hat die Behandlungen ab der Geburt erstmal nur mit 50 Prozent übernommen, weil sie einen Nachweis über den geänderten Versicherungsstand haben wollte. D.h. ein Schreiben der privaten Krankenversicherung. Da sonst eine Überzahlung von 20 Prozent stattfinden würde ( 70 Beihilfe und 50 private). Vielleicht haben sie dir das komplett rausgestrichen, weil der Versicherungsnachweis fehlt? Liebe Grüße