Mieten mit Verwandschaftsverhältnis

Hallo,
ich bräuchte mal Meinungen / Ideen, wie man unsere Konstellation sauber bewerkstelligen kann.

Ich habe die Möglichkeit mit meiner Familie in das Haus meiner Großeltern zu ziehen.

Ein Großelternteil bewohnt noch die Hochpaterre, ein Teil davon wird als Büroräumlichkeit an eine Firma vermietet. Mein Vater hat vor etwa 10 Jahren zwei Wohnungen (die über der Großelternwohnung) aufwändig saniert und zusammengelegt, er hat sich in Höhe der Sanierungssumme mit in das Grundbuch eintragen lassen.
Mittlerweile lebt mein Vater nicht mehr und in dieser Wohnung leben neue Mieter.

Wir haben konkrete Pläne dort einzuziehen (Gründe sind Wohnungsnot und Hilfe für meine Großmutter, indem wir halt mit im Haus leben), wir würden also auf Eigenbedarf kündigen und wären dann ja ganz normal Mieter meiner Großmutter. Erst einmal nicht so kompliziert.

Nun brauchen wir aber eine gewisse Sicherheit. Was passiert im Falle wenn sie irgendwann nicht mehr da sein sollte? Theoretisch würde das Haus zur Hälfte an meinen Onkel gehen (einziges verbleibendes Kind) und zur Hälfte an uns 3 Geschwister. Wobei es ja auch noch den Grundbucheintrages meines Vaters gäbe, welchen wir theoretisch schon vererbt haben? Das Erbe haben wir damals angenommen, aber von dem Eintrag wissen wir erst sei ein paar Jahren, haben also diesbezüglich keine Unterlagen oä damals gesehen.

Jetzt steht aber auch noch die Überlegung im Raum, dass mein Onkel das Haus überschrieben bekommt. Geht das denn in der Konstellation einfach so? Uns drei Geschwistern gehört ja durch das versterben meines Vaters schon ein Teil des Hauses, oder?

Ich werde bald das Gespräch mit meinem onkel suchen (der die Idee übrigens toll findet, dass wir dort einziehen wollen und sich gerade um sehr viel kümmert was das anbelangt), aber ich wollte mir mal schwarmwissen einholen, was ihr in der Situation machen würdet.

Theoretisch besteht ja das Risiko, dass wir entweder jemanden auszahlen müssen (Geschwister und Onkel), sollte meine Großmutter versterben. Oder, falls mein Onkel sich das Haus überschreiben lässt, dass er eventuell verkaufen will.
Selbst wenn er uns jetzt sagt, dass er das nicht vorhat.

Kann man das irgendwie rechtlich festlegen? Mit einem Wohnrecht? Würde das Sinn machen?

Schreibt mir doch gerne mal eure Gedanken dazu bzw wie ihr das regeln würdet.

Viele Grüße

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Ich finde diese ganzen erbrechtlichen Sachen sind so komplex (und konfliktanfällig), insb. wenn Immobilien involviert sind, dass ich hierzu immer einen Fachanwalt (Erbrecht) konsultieren würde. Eine Erstberatung darf max. 190 € kosten.

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Ich stimme dir zu mit zwei Einschränkungen:

- die 190 Euro sind netto. Es kommt noch die MwSt dazu. Brutto sind es also rund 226 Euro.

- eine Erstberatung hat bei mir (Anwältin) eine Stunde gedauert. Hier wird man ggf. nicht mit einer Stunde hinkommen. Bei vielen Anwälten ist es nicht einmal eine Stunde, die man für die Erstberatung bekommt, also sollte die TE mit höheren Kosten rechnen. Lockangebote wie "kostenlose Erstberatung" dauern in der Regel nur wenige Minuten, denn der Anwalt verdient daran ja nichts.

Trotzdem lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Bei Immobilien geht es um hohe Summen, sodass ein paar hundert bis 1000 Euro gut angelegtes Geld sind. Wie du schreibst, würde ich mich bei solchen Sachen nicht auf ein anonymes Internetforum verlassen. Wie man an den Antworten erkennen kann, ist viel Mutmaßung dabei.

Bearbeitet von Inaktiv
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ja, danke für die Ergänzung. Ich weiß, es kommt auf 220 inkl Mwst.--Findet man einen guten Anwalt, lohnt sich das dennoch gerade bei den, wie Du ja auch sagst, sehr hohen Werten um die es da geht.
--Wir haben uns am Ende bzgl. meines Elternhauses auf einen externen Verkauf geeinigt, hätte ich es übernommen, hätte ich aber weiter in einen Anwalt investiert (u.a. auch zur Minderung des hohen Konfliktpotentials). So hatte ich nur ein Erstgespräch mit Inhalt u.a. Kaufvertragsformulierungen/vereinbarungen.
In andere Sache (Arbeitsrecht) habe ich vor ein paar Jahren insg. ca 500 € für Beratung (mehrere Stunden, sehr ausführlich) gezahlt, hat sich auch vollstens gelohnt. (das konnte man auch steuerlich absetzen, das Erbrechtliche geht leider nicht)

Bearbeitet von rma_too
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Ihr solltet erst mal klären, was es mit dem Grundbucheintrag Deines Vaters auf sich hat. Wenn er in Abteilung 1 steht, sind seine Erben Miteigentümer und das hat durchaus rechtliche Konsequenzen für alles Weitere - u.U. auch für die Eigenbedarfskündigung und erst Recht für irgendwelche Einträge bezüglich Wohnrecht oder Schenkungen. Hat Dein Vater seine Aufwendungen für die Sanierung aber z.B. in Abteilung 3 des Grundbuchs als Hypothek o.ä.eintragen lassen, ergibt sich rechtlich erstmal gar nix.

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum Du eine Sicherheit vor Einzug brauchst. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wird das Ganze ein stinknormales Mietverhältnis und verlangt kein grosses Investment von deiner Seite. Wäre der Vermieter jemand fremdes, hättest Du ja auch keine Garantie auf lebenslanges Wohnen.

Grüsse
BiDi

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Danke für den Hinweis mit dem Grundbuch, da werden wir einmal schauen, ich denke das zweitere ist bei uns hier der Fall.

Wenn es ein anderer Vermieter wäre, würden wir nicht umziehen. Die Wohnung wird gerade sehr günstig vermietet weil meine Großmutter genau diese (nicht fremden) Mieter wollte. Wir hätten also günstigen Wohnraum. Außerdem ziehen wir in ein anderes Bundesland, wir verlagern also komplett unseren Lebensmittelpunkt in eine Stadt mit angespannten Wohnungsmarkt (ist zwar überall mehr oder weniger so, aber nun gut).
Also alles in allem: durch das Verwandtschaftsverhältnis hätten wir ja schon eher mehr Sicherheit, dass wir da lange wohnen können und sich die Miete nicht so abartig erhöht wie das bei unserer jetzigen Wohnung um Beispiele gerade der Fall ist…

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Das ist schwierig. Wohnrecht zu fordern ist schon verdammt weitreichend. Das klassische Wohnrecht wird im Grundbuch verankert und auch nicht durch Tod oder Verkauf ausser Kraft gesetzt und mindert den Wert einer Immobilie ganz ungemein. Falls Deine Oma (respektive Dein Onkel) verkaufen muss, weil Oma dann doch ins Pflegeheim muss, haben Oma / Onkel ein Problem und ihr seid die lachenden Dritten. Ich würde mich auf sowas nicht einlassen.

Fair würde ich eine Regelung finden, dass ihr solange zu einem festgeschriebenen Mietzins wohnen bleiben dürft, solange Oma auch dort wohnt. Das ist natürlich auch nur eine eingeschränkte Sicherheit. Meiner Meinung nach ist aber bei der Wahl des Lebensmittelpunkt sowieso die Frage 'Möchte ich wirklich dort leben?' viel entscheidender als die Höhe der Mieten.

Grüsse
BiDi

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Ich kann dir kurz berichten, wie es damals war, als meine großmutter uns das Haus überschrieben hat bzgl. Eingetragener Grundschuld von Verwandten.
Meiner Omas Schwester hatte auch Geld dazugegeben und stand im Grundbuch mit einer Summe.
Die Schwester war schon verstorben, also wurde der Betrag von damals (in den 1920 ern) auf heutiges umgerechnet und die Erben befragt, ob noch Ansprüche sind. Unsere Verwandtschaft hat jeweils verneint. Ansonsten hätten wir sie auszahlen müssen, damit diese Grundschuld gelöscht werden konnte.

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Ich würde es so sehen: Miete ist Miete, egal ob du den Vermieter kennst oder nicht.

Selbst wenn du bei wilfremden Menschen einziehst, dann kann es sein, dass der Vermieter verstirbt und der Erbe das Haus verkauft.

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Hier wird bisher vor allem über die gesetzliche Erbfolge gesprochen. Die Frage ist aber doch auch: Was will die Großmutter? Wenn sie das Haus zu Lebzeiten an den Onkel überschreiben will, dann kann sie das tun. Will sie das Haus nach ihrem Tod an die TE allein vererben, dann kann sie das tun. Eventuell entstehen dadurch Pflichtteilsansprüche die abgegolten werden müssen.

Also der erste und wichtigste Punkt ist herausfinden was es mit dem Grundbucheintrag des Vater auf sich hat. Und dann das Gespräch mit den Beteiligten suchen.

Vielleicht ist es auch eine Möglichkeit das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufzuteilen und dein Onkel erbt dann mal die untere, du und deine Geschwister die obere, dann müsstest du nur deine Geschwister ausbezahlen und könntest in der Wohnung bleiben…

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Die einfachste Lösung wäre, dass ihr einen ganz normalen Mietvertrag mit deiner Oma macht und auch normal Miete zahlt.

Der Mietvertrag wird dann weiter vererbt, wem auch immer das Haus in der Zukunft gehört.

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Die Verwandtschaft wird davon ausgehen, dass ihr dann mal die Oma pflegt, wenn ihr in diese Wohnung zieht.

Wollt und könnt ihr das ?