Elternzeit - Teilzeit - Tagesmutter

Guten Tag,

folgende Situation:
Ab November 2024 soll unser Baby zur Tagesmutter gehen.
Ich werde den November noch komplett zuhause bleiben, damit wir uns mit der Eingewöhnung Zeit lassen können.

Ab Dezember 2024 würde ich gerne wieder arbeiten gehen, jedoch nicht mehr Vollzeit. Derzeit plane ich so ca. 30-35 Stunden pro Woche.
Nun gibt es ja die Möglichkeit, dass man während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten gehen kann.

Wäre es also möglich, dass ich zum Beispiel für 2025 noch komplett Elternzeit beantrage, aber in der Zeit schon 32 Stunden arbeiten gehe? Oder steht dem der Platz bei der Tagesmutter im Weg?
Oder wäre es schlauer keine Elternzeit mehr zu nehmen und den normalen Arbeitsvertrag in einen Teilzeitvertrag umzuwandeln?

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Hi,
ich persönlich finde Teilzeit in Elternzeit immer besser.
Falls du innerhalb der Frist wieder schwanger wirst und in den Mutterschutz gehen würdest, könntest du deinen Teilzeitverttag für den Mutterschutz sofort aufheben und würdest dein Vollzeit Gehalt für den Mutterschutz bekommen.

LG
ChaosSid

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Ich würde so lange wie möglich nicht den vollzeitvertrag aufgeben.
Der Vorteil von teilzeit in elternzeit ist beispielsweise eine recht schnelle Änderung der stundenzahl, falls du dann doch nur 20 Stunden arbeiten willst.

Die Frage wäre - wie lange hattest du elternzeit angemeldet? Und hast du noch genug elternzeit bis Ende nächstes Jahr.

Eine Betreuung zu haben ist kein Grund nicht elternzeit zu verlängern. Man darf ja gerade arbeiten in teilzeit, weil man eventuell keine Betreuung für vollzeit hat.

Du kannst noch prüfen, ob brückenteilzeit bei dir möglich ist. Dann kannst du dir etwas elternzeit aufsparen.
Bei brückenteilzeit kann man ein paar Jahre verkürzt arbeiten - steht im gesetz zur Förderung von teilzeit und hat nichts damit zu tun, ob man ein Kind hat oder nicht. Dabei kann man aber nicht einfach die stundenanzahl ändern.

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Hi,

also prinzipiell kannst du EZ verlängern und TZ in EZ arbeiten. Mache ich auch so und ist ne prima Sache, weil man die Stunden im Notfall ändern kann und seine VZ Stelle behält.

Zwecks Tagesmutter. Der Platz geht dir nicht flöten, aber du musst mal in eure Satzung schauen, welche Bedingungen an due Förderung geknüpft sind. Bei uns müssen z.B. beide Elternteile arbeiten und Zeitnachweise erbringen, wenn a) das Kind unter 1 Jahr ist oder man b) mehr als 30 Stunden Betreuung in Anspruch nimmt odrr c) das Kind ü3 ist.
Wenn ich also 32 h arbeiten gehen möchte, muss ich zusammen mit meinem Mann nachweisen, dass wir tatsächlich so viel arbeiten, sonst zahle ich für die TM statt 300€ 1000€ im Monat. Das würde ich an deiner Stelle noch überprüfen, bevor du den TZ in EZ Antrag stellst.

VG, Shannyo