Berechnung Elternzeit 2 Jahre

Hallo zusammen,

ich plane 2 Jahre in Elternzeit ab der Geburt meines Kindes zu gehen. Ich werde ganz normal 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt haben. Ich weiß, dass das bereits mit reingerechnet wird.

Der ET wäre der 06.4.24. Wenn ich also zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantrage, ginge diese doch bis zum 05.04.2026. Ich müsste also theoretisch am 2. Geburtstag des Kindes, ab dem 06.04.2026 wieder arbeiten.
Habe ich das so richtig berechnet und verstanden?

Im Anschluss würde ich Teilzeit in Elternzeit mit 20h arbeiten wollen, d.h. ich würde das dritte Elternzeitjahr noch in Anspruch nehmen, um meinen Vollzeitvertrag zu schützen. Dies würde ich aber noch nicht jetzt beantragen, sondern mit Fristwahrumg vor Ablauf der 2-jährigen Elternzeit.
Macht das Sinn oder würdet ihr das gleich beantragen? Vorab werde ich natürlich die ungefähren Vorstellungen mit meinem Chef besprechen, sodass der Arbeitgeber schon mal weiß, dass ich vermutlich nicht in Vollzeit sondern Teilzeit wiederkehre, was bei uns aber relativ gängig ist.

Danke für die Hilfe!

Bearbeitet von flachs
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Dass du theoretisch am 2. Geburtstag wieder arbeiten müsstest ist korrekt. Ich an deiner Stelle würde die drei Jahre von anfang an beantragen, da dir dein AG theoretisch die Verlängerung verweigern kann. Ich würd es einfach vor Beginn deiner EZ deinem AG sagen wie du es dir vorstellst.

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Die Verlängerung kann nur abgelehnt werden, wenn anfangs weniger als 2 Jahre angemeldet wurden.

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Ok, das wusste ich nicht. Ich dachte das gilt immer. Ich hatte ein Jahr angemeldet und hab auf zwei verlängert. Aber gut zu wissen 😄👍🏻

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