Urlaubsanspruch

Hallo Zusammen,

der Arbeitgeber meines Mannes musste sämtliche Mitarbeiter auf Ende November kündigen. Mein Mann hat bereits ab Januar einen neuen Job. Nun geht es um den Resturlaubsanspruch. Eine Kollegin von ihm meinte, dass man nach Juni Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat, also auch auf die 2,5 Tage im Dezember. Stimmt das?

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Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

Hat er eine 5 Tage Woche, dann hat er einen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen. Bei Kündigung im 2. HJ bei einem Arbeitsverhältnis, das seit mind. Januar besteht, kann er die 20 Tage nehmen.

Gewährt der AG mehr Urlaubstage als der gesetzliche Mindesturlaub, dann hängt es von Arbeitsvertrag ab, ob er alle Tage nehmen darf

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Hallo,

ja, das ist korrekt.