Schadensersatz nach Behandlungsfehler im Krankenhaus

Moin,

ich brauche bitte eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

Ein 82 Jahre alter Mann wird am Freitagabend wegen Verdacht auf Venenverschluss ns Krankenhaus gebracht. Anwesende Laien hatten eine Rötung des Beines sowie Kälte und Feuchte am Bein bemerkt und den RTW gerufen.

Die diensthabende Ärztin schickt den Mann nach einer Untersuchung nachts um 23:00 Uhr wieder nach Hause, weil sie keinen Verschluss diagnostiziert hat und der Mann ja Blutverdünner einnimmt.

Der Mann hat jedoch schlimme Schmerzen und wird drei Tage später am Montag in ein anderes Krankenhaus gebracht. Dort diagnostiziert man den Venenverschluss sowie Nierenversagen und will als letzte Rettung das mittlerweile blau verfärbte Bein abnehmen.

Da es eine Patientenverfügung gibt, wird schlussendlich davon abgesehen und der Mann bekommt Morphin.

Eine Woche nach der Fehleinschätzung des ersten Krankenhauses verstirbt der Mann mit einem fast schwarzen Bein unter sehr schlimmen Schmerzen.

Die Versicherung des ersten Krankenhauses bietet von sich aus eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 10.000 Euro an.

Ist das angemessen?
Sollte man das Geld nehmen und Ruhe finden?

Es gibt keine Rechtschutzversicherung und die Witwe möchte eigentlich abschließen können.

Meinungen?

Mit Gruß
vom Kloß

Bearbeitet von goldklos
1

Hallo Kloß.

Das ist immer schwer zu beurteilen und man könnte auch ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt kontaktieren um eine erste Beratung zu bekommen. Das wäre nicht so teuer und im Fall der Fälle könnte man mit dem Anwalt zur Finanzierung eine Vereinbarung treffen. Zum Beispiel 20% der endgültigen Summe geht an den Anwalt.

So, nun aber meine ganz persönliche Meinung:

Sie soll das Geld nehmen und abschließen. Bei meinem Vater hat es über zehn Jahre gedauert ein Gutachten zu erstellen und zu einem Ergebnis zu kommen. Wir haben am Ende einen Vergleich geschlossen und just 10.000 € bekommen. Eine Schuld wurde nie wirklich festgestellt.

Hier in diesem Fall kommt es auf das Gutachten an. Unter anderem stellt sich die Frage, ob es nicht schon im ersten Krankenhaus zum selben "Ergebnis" hätte kommen können. Wäre auch dort die Behandlung "Amputation" gewesen, hätte ja ebenfalls die Patientenverfügung gegriffen und der Mann wäre wahrscheinlich verstorben.

Hätte das Bein gerettet werden können, sieht es vielleicht anders aus.

In anbetracht des Alters des Patienten gehe ich davon aus, dass seine Frau auch nicht viel jünger ist. Ich würde ihr ganz klar raten es gut sein zu lassen, so sehr das ganze auch schmerzt. Meine Mutter hat nie verstanden, warum das alles nicht so einfach ist wie es im ersten Moment aussieht und wir waren beide froh als es endlich vorbei war.

Bearbeitet von summergale
2

Ich danke dir für deine Antwort und das Teilen deiner Erfahrung.

Meine Meinung ist ähnlich. Man sollte es gut sein lassen, auch wenn es verwundert, dass die Versicherung von sich aus so viel Geld anbietet.

Mit Gruß
vom Kloß

3

Ich bin keine Juristin, aber ich würde stark vermuten, dass - lässt es die Witwe auf einen Prozess ankommen - die Gegenseite einen Haufen gemeiner Fragen stellt.
- Wieso wurde nicht vor Montag erneuert ein Arzt gerufen, wenn augenscheinlich war, dass sich die Krankheit verschlimmert.
- War jederzeit sichergestellt, dass die Blutverdünner korrekt genommen wurden?
Dann eben Gutachten, Gegengutachten...
Und zu guter Letzt die Frage: Was ist - objektiv betrachtet - für ein Schaden entstanden?

Ich denke auch nicht, dass das Angebot der Versicherung ein Hinweis darauf ist, dass viel, viel mehr 'rauszuholen ist. Die Versicherung will halt einen kostspieligen Prozess vermeiden. Das die Ärztin einen Fehler gemacht hat, steht ja scheinbar ausser Frage.

Grüsse
BiDi

4

Danke auch dir für deinen Beitrag.

Objektiver Schaden wäre ja der Tod des Mannes nach einer Woche.

Hätte Ärztin Nr. 1 den Venenverschluss erkannt, wären das Bein und das Leben vermutlich noch zu retten gewesen.

Oder eben mit abben Beim weiterleben. Nicht schön, aber immerhin.

Schadenersatzzahlung wird, glaube ich, aber immer auch an die noch zu erwartende Lebenszeit geknüpft. Bei einem Kind läge der Fall sicher anders als bei einem alten Mann.

Mit Gruß
vom Kloß

5

Hmm kann mir auch vorstellen, dass es ein sehr langwieriger und schwieriger Fall werden könnte.
Ich wäre zB direkt bei bleibenden starken Schmerzen in ein anderes KH gefahren, vielleicht wäre es dann doch nicht so weit gekommen und genau so etwas wird dann auch vorgehalten werden, schafft das die Ehefrau?
Andererseits würde ich nicht wollen, dass die Ärztin im KH so einfach "davon kommt". Hat sie alle notwendigen Untersuchungen wirklich gemacht? Wie kann das sein, dass ein derartiger Verschluss nicht erkannt wurde?
Hmm, schwierig!

6

Danke für deine Antwort.

Genau das ist der Zweifel, der nagt.
Wurde genau geschaut oder nur huschhusch?

Volle Krankenhäuser, überlastetes Personal etc.

Nein, die Ehefrau schafft das nicht mehr. Sie wird das Geld nehmen.

Meine Fragen gingen mehr so in Richtung Prinzip.

Danke und Gruß
vom Kloß

7

Aus Prinzip würde ich mir eine juristische Meinung dazu einholen. Denn es kann gut sein, dass man mit einem Schreiben schon das doppelte rausholen kann, weil die Klinik einen Prozess fürchtet.

In meinem Umfeld hier in NRW hat eine Bekannte gute Erfahrungen mit dieser Kanzlei gemacht.

https://mh-medizinrecht.de/

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9

Ich finde mit so einer Frage braucht man in einem Laienforum nicht ankommen.
Es gibt bei den Krankenkassen Ansprechpartner für sowas.
Solche Verfahren sind immer langwierig, Stichwort Beweislastumkehr, ein Gutachten zieht das andere nach sich.
Hier sind bereits zu Anfang Ungereimtheiten, eine tiefe Beinvenenthrombose macht nicht Rötung und Kälte, das passt schon nicht zusammen. Der diensthabende Arzt wird eine Sonographie gemacht haben, wenn dort kein Verschluss zu sehen war…🤷‍♀️
Abschließen und das Geld nehmen ist sicher der einfachere Weg.

10

Ich danke dir für deine Meinung.

Die Krankenkasse war ein Totalausfall.
Die Ärztekammer ebenso.
Keiner fühlte sich zuständig.

Das Bein war rötlich und kühl, als der Mann ins Krankenhaus gebracht wurde. Mangelnde Durchblutung war offensichtlich. Es war ein deutlicher Unterschied zum anderen Bein zu sehen.
Die Ärztin hat trotzdem keine Sonographie gemacht.

Wie bereits gesagt, die Witwe möchte es beenden und das Geld nehmen. Der Fall ist somit abgeschlossen.

Meine Frage in einem Laienforum war auch nicht medizinischer Art, sondern eher prinzipieller Natur.

Vielen Dank
mit Gruß
vom Kloß