Frage zum Bemessungszeitraum. Von wann bis wann?

Ich habe eben mal den Elterngeldantrag überflogen, da wir den demnächst schonmal soweit wie möglich ausfüllen wollen.

Mich verwirrt der Bemessungszeitraum. Dachte immer einfach die 12 Monate vor der Geburt.

ET ist im Januar 2024. Also dachte ich der Zeitraum ist vom 01.01.2023-31.12.2023.

Nun steht im Antrag: ,,Das komplette Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes und vom Jahr der Geburt alle Monate vor dem Monat, in dem ihr Kind geboren wurde.“

Bei ET im Januar bleibt es dann ja bei der Bemessungszeitraum 01.01.2023-31.12.2023 oder?

Was aber, wenn das Baby schon im Dezember kommt?
Ist dann mein Bemessungszeitraum echt vom 01.01.2022 (weil Kalenderjahr vor der Geburt) bis 30.11.2023 (Monat vor der Geburt des Kindes?

Laut dem Beispiel im Antrag müsste es ja so sein oder ?

Sprich die wollen quasi 23 Gehaltsabrechnungen von mir haben?😳 habe ich das so richtig verstanden?

Ich war 2022 noch in der Ausbildung, wirkt sich das dann negativ aufs Elterngeld aus?

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Bei den Muttern sind es die 12 Monate vor dem Monat in dem sie in Mutterschutz gehen und bei den Vätern die 12 Monate vor dem Geburtsmonat.

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Für ein volles Kalenderjahr hast Du doch die Jahresabrechnung vom AG.

Grüsse
BiDi

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Da steht ja nur, dass du den Zeitraum betrachten sollst. Dein wirklicher Bemessungszeitraum steht ja im nächsten Absatz.
Es geht nur darum, dass du in dem Zeitraum gucken sollst, welche Einkünfte du hast, weil es da Unterschiede für Selbständige und nicht selbstständige gibt.

Dein Bemessungszeitraum sind die 12 Monate vor dem Mutterschutz (wenn du kein Gewerbe angemeldet hast).

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Nein. Die wollen 12 Monate vor deinem Mutterschutz haben, wenn du Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hast.

Also 12/22 - 11/23.