Medizinische Gründe Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in der 10 Ssw und darf laut meinem Betriebsarzt meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben (Infektionsgefahr). Da für mich jetzt ein Bürojob ohne Kundenkontakt geschaffen werden muss, soll ich mich bis dahin krankmelden. Generell versteht mein Arbeitgeber nicht, warum mein Frauenarzt kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat, trotz Risikoschwangerschaft.

Mein Frauenarzt hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass er dafür nicht zuständig ist, sondern mein Arbeitgeber.

Nun frage ich mich, wer das Beschäftigungsverbot bei euch ausgestellt hat und aus welchen Gründen.

Bei mir handelt es sich aus folgenden Gründen um eine Risikoschwangerschaft:
-Mehrlingsschwangerschaft
-Bluthochdruck
-Bereits zwei Fehlgeburten in den vergangenen 6 Monaten

Bei mir ist das inzwischen eine endlose Diskussion zwischen Betriebsarzt und Frauenarzt.

Viele Grüße

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Da im Moment keine akute Gefahr für Leib und Leben bei dir oder den Kindern besteht (z. B. Frühgeburtsbestrebungen, Gestose), ist nicht der Frauenarzt zuständig. Für die Umgestaltung des Arbeitsplatzes ist einzig und allein der Arbeitgebwr zuständig.

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Du benötigst keine AUB! Du bist nicht arbeitsunfähig, Dein Arbeitgeber muss Dich auf seine Kosten frei stellen, bis er einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Alternativ kann Dein Frauenarzt Dir ein BV bis zur Entscheidung Deines Arbeitgebers geben.

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„Generell versteht mein Arbeitgeber nicht, warum mein Frauenarzt kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat, trotz Risikoschwangerschaft.“

Weil eine Risikoschwangerschaft allein kein Grund für ein BV ist … ganz einfach.

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Eine reine Risikoschwangerschaft reicht für ein medizinisches BV nicht aus. Das betrifft ja ganz viele. Stattdessen bräuchte es eine akute gesundheitliche Gefährdung für dich oder das Kind. Die scheint es nicht zugeben. Für die mutterschutzkonforme Ausgestaltung deines Arbeitsplatzes ist dein AG zuständig. Kann er das nicht (keine Lust zählt nicht), muss er die ins BV schicken.

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Wegen meiner Risikoschwangerschaft (Alter, SS Diabetes, Fehlgeburten) habe ich auch keins bekommen, jedoch in der 30. Woche wegen vorzeitiger Wehen und verkürztem GBmH.

Völlig richtig so.

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Warum möchtest du ein BV?

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Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass es generell von meinem Frauenarzt verantwortungslos ist, mit meiner Vorgeschichte mich weiterhin VZ zur Arbeit zu schicken.
Ich nehme weil es eine künstliche Befruchtung war viele Medikamente ein (Kortison, Progesteron,..) und der Betriebsarzt findet das ich allein schon wegen der vielen Nebenwirkungen eigentlich daheim bleiben sollte und mich ausruhen muss. D.h. nicht ich sage das ich ein Beschäftigungsverbot brauche bzw. will, sondern der Betriebsarzt ist der Meinung.

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Dann darf dein Betriebsarzt das so deinem Arbeitgeber empfehlen bzw. ihm mitteilen, wie dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz umgestalten muss, damit du problemlos und mutterschutzkonform arbeiten kannst. Kann dein AG das, ist alles ok. Kann er das nicht, liegt der Ball beim AG, um dir ein BV zu erteilen. Der Frauenarzt ist dafür nicht zuständig.

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Es ist doch völlig egal, wie es bei anderen war.

Du lässt dich krank schreiben bis du deinen Bürojob ohne Kundenkontakt hast und dann passt die Arbeitssituaiton.
Ist doch alles prima.

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Warum soll sie sich krank schreiben lassen? Wenn der Arbeitgeber es ausreizt, ist sie irgendwann im Krankengeld.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie mutterschutzkonform zu beschäftigen oder andernfalls bei voller Bezahlung frei zu stellen. Dass er nicht aus dem Knick kommt, ist ja nicht ihre Schuld.

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Genau. Er, also der AG, muss dich freistellen bis der Arbeitsplatz hergestellt ist.
Tut er das nicht, auch nicht wenn du ihm erklärst wieso, wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Eine Risikoschwangerschaft, auch bei künstlicher Befruchtung, ist kein Grund für ein BV. Ist die Schwangerschaft normal entwickelt, ist besteht keine Gefahr für Leib und Leben. Auch Bluthochdruck ist gut eingestellt kein Arbeitshindernis, ebenso bei Mehrlingen, sofern alles gut ist. Die Risikoschwangerschaft ist vermerkt, damit du engmaschiger kontrolliert wirst während der Schwangerschaft und nicht, damit du ein BV bekommst...

Alles Gute!!!!

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