Kündigung nach Mutterschutz

Hallo ihr lieben,
Ich konnte zu dem Thema keinen Beitrag finden, deswegen hier mal meine Frage.

Ich möchte gerne direkt nach dem Mutterschutz Kündigen, da ich nichts mehr mit meinem derzeitigen Arbeitgeber zu tun haben möchte. (Sprich auch keinen Kontakt mehr aufnehmen um Elternzeit zu beantragen).

Kann ich danach trotzdem 2 Jahre in Elternzeit gehen? Wird mein Geld dann trotzdem an meinem vorherigen Gehalt dann bemessen?
Bin zum ersten Mal schwanger und mit dem ganzen Sachen was Geld und Ämter angeht bisschen überfordert.

Danke schon mal im Voraus für Antworten :)

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Falls du kündigst, würde dein Elterngeld sich nicht verändern. Praktisch hast du ohne Arbeitgeber aber keine Elternzeit. Das ist aus folgenden Gründen unklug:

-In der Elternzeit wärst du kostenfrei krankenversichert. Wenn dein Elterngeldbezug ohne Arbeitsverhältnis endet, musst du dich selbst krankenversichern. Das kostet Geld, falls du
nicht verheiratet bist und in die Familienversicherung wechseln kannst.
- Falls du in der Elternzeit erneut schwanger werden würdest, könntest du für den Mutterschutz wieder dein normales Gehalt bekommen. Wenn du kündigst, kriegst du nichts.
- Wenn du dich nach den zwei Jahren arbeitslos melden willst, bekommst du für ALG 1 eine Sperre, weil du selbst gekündigt hast.

Es hat nur Nachteile und keinen Vorteil zu kündigen. Es ist auch nicht wirklich "Kontakt" zum Arbeitgeber, die Elternzeit zu beantragen. Du musst sie nicht genehmigt bekommen oder sonstwas, du schreibst einfach dass du Elternzeit bis Tag X nimmst und schickst die Geburtsurkunde hin.
Für dich und eure Kommunikation ist der einzige Unterschied der Inhalt des Briefes, den du deinem Arbeitgeber schickst. Anschließend hättet ihr wieder absolut null Kontakt. Du kannst immernoch mit Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen, wenn du möchtest.

Also noch mal als Fazit: Auf die Höhe des Elterngeldes hat es keine Auswirkungen, wenn du kündigst. Es hat aber ansonsten nur Nachteile und keinen einzigen Vorteil.

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Nur als zusatz zum vorher gesagtem - Elterngeld gibt es nur 22 Monate maximal. Wenn dein Kind vor ET kommt ggf. Sogar nur 20..

Elternzeit hast du dann nicht - du bist dann sozusagen arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung. Nach der Zeit brauchst du eine nachweisliche kinderbetreuung, sonst gibt es kein ALG1.

Die Frage kommt hier häufiger. Es hört sich immer so an als würde man dem AG damit ärgern wollen - es ist aber das Gegenteil der Fall, z.B. dann 3 Jahre elternzeit zu melden, ist für ihn eher nervig, weil dann u.a. eigentlich deine Stelle / eine adäquate andere Stelle freigehalten werden muss.

Für die Anmeldung der 3 Jahre reicht übrigens ein Brief. Dafür musst du da mit keinem sprechen. Es muss nicht genehmigt werden, sondern dein AG muss es so hinnehmen.

Bearbeitet von ElterngeldAO
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Soweit mir bekannt, bekommt man auch Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten und wenn du keine Elternzeit hast, könnte es sein, dass du somit auch keine Rentenpunkte bekommst. Das beste was du machen kannst ist wirklich 3 Jahre schriftlich anmelden und dann kündigen, wenn du a) einen anderen Job gefunden hast oder b) zum Ende der Elternzeit. Die anderen Punkte die auch gegen die Kündigung nach dem Mutterschutz sind, wurden dir ja bereits genannt.

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Die 3 Jahre Kindererziehungszeit bekommt man immer, egal, was man in der Zeit tut.

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Ich will noch einen Gedanken hinzufügen, der gehen eine Kündigung und für Elternzeit spricht:
Man weiß nie, was innerhalb der elternzeit passiert. Der Partner kann erkranken und in Krankengeld fallen, gekündigt werden, der AG wird insolvent. Dann ist es Gold wert und schützt die Familie vor einem finanzielle. Desaster wenn man noch einen ruhenden Arbeitsvertrag hat, als absolute Notfall-Option.

Und in zwei Jahren kann sich beim AG sich viel verändern oder in der Branche und man ist doch froh im den Job oder auch nur darum, sich in einer Krise nicht woanders bewerben zu müssen, keine Probezeit mehr zu haben,…