Elterngeld Mischeinkünfte: Frage zur EÜR

Hallo liebe (nebenberuflich) selbstständige Mamis,

ich habe eine speziellere Frage, die Elterngeldstelle antwortet darauf leider nur mit Ausschnitten aus Gesetzestexten und damit kann ich nichts anfangen.

Ich bin nebenberuflich selbstständig und arbeite auch während dem Elterngeldbezug weiter, stelle meine Rechnungen dann aber in Pausenmonaten. Ich weiß alles über das Zuflussprinzip und auch, dass ich am Ende des Bezugs eine EÜR abgeben muss.

Nur: Wie wird dann am Ende überprüft, wann meine Einkünfte eingegangen sind? Hat die Elterngeldstelle bei euch Kontoauszüge verlangt? Und wenn ja, waren elektronische Auszüge ausreichend?

Die Elterngeldstelle antwortet wie gesagt sehr ausweichend.

Grüße,
Kaktusfeige