Hallo Zusammen,
ich kämpfe mich gerade durch den ganzen Antragsdschungel rund um Elternzeit, Elterngeld - ätzend 🤦♀️
Ich habe meinen Elternzeitantrag für die Arbeit so weit fertig gemacht und war mir dabei eigentlich ziemlich sicher, dass die Elternzeit mit dem Tag der Geburt startet. Also zählen die 8 Wochen Mutterschutz (nach Geburt) bereits zur Elternzeit. Aber wieso eigentlich?!
Im Internet lese ich nun aber gegenteiliges (dass die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist beginnt).
Was ist denn nun richtig?
Lieben Dank vorab!!🫶🏻
Elternzeitantrag
Du beantragt ab Geburt elternzeit, denn die 8 Wochen Mutterschutz zählen zur Elternzeit dazu. Du bekommst zwar für die 8 Wochen nach der Geburt noch das Geld von der Krankenkasse sowie vom Arbeitgeber, aber es wird an das Elterngeld angerechnet und zählen schon zum Basiselterngeld. Dachte auch am anfang dass die Zeit erst nach den 8 wochen zählt. Ist aber nicht so. Elternzeit kannst du beim Arbeitgeber aber unabhängig vom elterngeld beantragen.
Falsch. Elternzeit wird gar nicht beantragt und auch nicht ab Geburt!
Hä selbstverständlich muss der Arbeitgeber von der elternzeit informiert werden.
Leider zählen die 8 Wochen dazu, ja...Du bekommst zwar kein Elterngeld, aber die Wochen werden dir von den 14 Monaten abgezogen.
Es geht hier um Elternzeit.
Ok 😊
Du hast Zeit bis 7 Tage nach der geburt deine elternzeit beim AG anzumelden. Da die elternzeit formell dann erst 8 Wochen nach der geburt beginnt und man elternzeit 7 Wochen vor Beginn anmelden muss.
Vor der Geburt musst du da gar nichts machen.
Der mutterschutz nach der geburt zählt später aber zur Gesamtzeit dazu. Da geht es um die 3 Jahre, die dir zustehen..
Auch zählt es beim elterngeld als basiselterngeldmonate.
Elterngeld und elternzeit sind aber sonst zwei Paar Schuhe, da du ja auch ohne elterngeld in elternzeit später sein kannst.
Nein, die Elternzeit beginnt nicht acht Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit beginnt am ersten Tag nach dem Mutterschutz, sofern frau das entsprechend anmeldet.
Ich habe meine Elternzeit fristgerecht angemeldet, und das knapp zwei Monate nach der Geburt.
Dann hattest du eine frühgeburt?
Ich bin bei meiner Aussage von den klassischen 8 Wochen mutterschutz ausgegangen. Natürlich verlängert sich diese, wenn das Kind zu früh kommt. Dann hast du natürlich recht, sie beginnt nach dem mutterschutz, wann auch immer dieser endet.
Es bleibt dabei, dass man es 7 Wochen vor Beginn, was bis eine Woche nach der geburt ist, wenn das Kind wie bei mir nach ET kommt.
Die 7 Wochen sind wohl die entscheidende Aussage in dem ganzen.
Das familienportal ist dafür übrigens eine gute Seite im Internet: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wann-und-wie-muss-ich-elternzeit-beantragen--124810
Elternzeit wird angemeldet und zwar nach der Geburt, genauer 7 Wochen bevor dein Mutterschutz endet muss die Anmeldung beim AG sein.
Beginnen tut sie natürlich nach dem Mutterschutz, allerdings wird dessen Länge mit einberechnet, so dass bei ganzen Jahren immer der Geburtstag der erste Arbeitstag ist.
Der Mutterschutzzeitraum wird angerechnet, das stimmt. Sowohl bei EZ als auch bei EG. Trotzdem beginnt die EZ erst nach dem MuSchu.
Wann letzter Tag MuSchu und wann erster Tag EZ ist, ist letztlich egal. Du meldest einfach EZ an und formuliert „Hiermit informiere ich über die Geburt meines Kindes, Geburtsurkunde anbei und melde ich EZ im direkten Anschluss an den Mutterschutz bis zum x an.“ Fertig. Und man muss nicht einrechnen.
Wenn du nur 1 Jahr EZ anmelden willst (was in den meisten Fällen wenig Sinn macht) dann endet sie am Tag vor dem ersten Geburtstag und dein erster Arbeitstag wäre der 1. Geburtstag.