Arbeitsstunden nach 1 Jahr(in 2 J EZ) jetzt schon fedtlegen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich kann gut erklären was ich meine.
Es geht darum, dass ich 2 Jahre EZ beantragen mlchte und WENN es mit der Betreuung klappt, nach 1 Jahr 1 tag oder 10 Stunden aufgeteilt arbeiten gehen oder halt HO.
Selbstverständlich weiss ich selber noch nicht ob es klappt , wie das kind wird etc..
Einige meiner Kollegen hatten aber schon in der EZ-Mitteilung hingeschrieben dass sie nach 1 jahr sagen wir mal 2 tage die Woche zu arbeiten planen.
Wie ist es-wenn es nicht klappt, könnte man es ändern?

Danke!

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Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet. Du kannst natürlich Deinen AG schon bei der Anmeldung darauf hinweisen, dass Du im zweiten Lebensjahr ggf wieder x Stunden arbeiten möchtest. Das ist aber in keinster Weise verbindlich.

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Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet. Du kannst natürlich Deinen AG schon bei der Anmeldung darauf hinweisen, dass Du im zweiten Lebensjahr ggf wieder x Stunden arbeiten möchtest. Das ist aber in keinster Weise verbindlich.

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Es wäre nicht verbindlich. Der Hinweis ist nett aber auch nicht zwingend. Teilzeit in elternzeit kann in den meisten Fällen so oder so nicht abgelehnt werden, selbst wenn du es erst 10 Monate nach geburt den Antrag stellst.

Homeoffice muss dir nicht genehmigt werden, wenn es nicht sowieso alle immer dürfen, und auch nicht die gewünschte Aufteilung der Stunden auf die Tage. Das ist abhängig von deinem Arbeitgeber. Ihr müsst nur eine Einigung darüber finden.

Selbst wenn du eine stundenanzahl festgelegt hast und die Änderung zum bestehenden Vertrag unterschrieben hast, kann man die Stunden mit einem Vorlauf von (das weiß sicherlich jemand besser) 7 Wochen (oder zwei Monate?) Die stunden wieder reduzieren oder auch erhöhen oder wieder komplett in elternzeit gehen.

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Die Teilzeit in EH musst du erst 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn separat beantragen. Erst dann musst du Wochenstunden und Verteilung genau angeben.

Jetzt bei der EZ-Anmeldung kannst du nur schreiben „Ich ziehe in Erwägung nach dem 1. Geburtstag meines Kindes bereits in Teilzeit in Elternzeit zurück zu kehren. Ich werde dazu fristgerecht separat auf Sie zukommen.“

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Bedenke bitte, dass du bei TZ in Elternzeit mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten musst.