ALG 1 nach Elternzeit

Hay
Ich habe noch 1 Monat bis meine Elternzeit zuende ist und ich wieder zurück muss.

Mein alter AG ist nicht wirklich Kinderfreundlich bezüglich Arbeitszeiten und deshalb möchte ich nicht wieder zurück .

Wenn wir nun einen Aufhebungsvertrag machen werde ich gesperrt und bekomme 3 Monate kein Geld von der ALG1 stelle ?
Oder gilt das in Bezug auf nach der Elternzeit nicht ?

Liebe Grüße

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Ich durfte zum Ende der elternzeit kündigen. Habe aber vorher ein Termin gemacht bei der Agentur für Arbeit und mein Problem geschildert.

Das meine Betreuungszeiten nicht mit meiner aktuellen Arbeit funktionieren und mein Chef mir nicht entgegen kam.
Dann bekam ich über eine einzelfallentscheidung das ok zum kündigen und keine Sperre!

Aber alg 1 bekommst du nur wenn du auch wirklich Betreuung hast und jederzeit den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Hast du zb nur für 20 Stunden Betreuung bekommst du auch nur anteilig alg 1

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hast du denn eine betreuung fürs Kind? Ohne bekommst du kein ALG1.
und natürlich gilt die Sprre bei einem Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit