Hallo, ich bin aktuell in Elternzeit und erhalte Elterngeld. Wir möchten so früh wie möglich ein zweites Kind bekommen und jetzt frage ich mich, wie es dann mit dem erneuten Elterngeld funktioniert. Habe ich das mit dem Ausklammern so richtig verstanden, dass ich theoretisch nur einen Monat wieder Gehalt beziehen muss vor meinem erneuten Mutterschutz, damit ich wieder volles Elterngeld beziehen kann? Also theoretisch mindestens 10 Wochen zwischen Ende Elterngeld 1/Elternzeit 1 und Geburt 2 liegen müssen? Danke!
Ausklammern beim Elterngeld
Nein, das hast Du falsch verstanden. Das "volle Elterngeld" kannst Du erhalten, wenn zwischen den beiden Geburten so ca 17 Monate liegen.
Die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins können ausgeklammert werden, sofern da Elterngeld bezogen wird. Plus alle Kalendermonate, in denen Du noch in den ersten 14 Monaten Elterngeldbezug oder schon im Mutterschutz bist, zählen auch nicht.
Wenn Kind eins also am 02.01. geboren ist, gehen die 14 Monate Elterngeldbezug bis zum 01.03. Dann müsste der Mutterschutz für Kind zwei spätestens am 30.04. losgehen, um keine *Nullmonate" zu haben. Geburt also Anfang Juni.
Wenn das Kind aber am 01.01. geboren ist, geht der ausklammerbare Elterngeldbezug nur bis zum 28.02. Der neue Mutterschutz müsste also am 31.03. starten.
Jeder volle Kalendermonat, der zwischen dem ausklammerbaren Bereich ist, geht mit 0 in die Berechnung des neuen Elterngeldes ein. Aber es gibt ja noch Geschwisterbonus.
Wird das Elterngeld nicht aus dem letzen 12 Lohnabrechnungen berechnet, wie kommst du auf 17 Monate?
Hier geht's ja um das zweite Kind. Und da hat der Gesetzgeber eben vorgesehen, dass bestimmte Zeiträume für die Berechnung ausgeklammert und durch Monate aus der Berechnung des Elterngeldes vom ersten Kind ersetzt werden können. Nämlich
1. die ersten vierzehn Lebensmonate, vorausgesetzt in ihnen wurde Elterngeld (plus) bezogen und
2. alle Kalendermonate, die durch 1. oder den neuen Mutterschutz nicht komplett sind.