Frage zu Steuerklassenwechsel Trennungsjahr

Liebe Urbia-Mitglieder,


Laut aktueller Rechtssprechung muss man wohl im Trennungsjahr einen Steuerklassenwechsel beantragen.
Angenommen der Wechsel muss (geringfügig) rückwirkend beantragt werden - weiß jemand wie das steuer- /strafrechtlich zwischen den Ehegatten gehandelt wird?

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wenn du alleine in einer Wohung wohnst bekommt das Finanzamt eine Meldung vom Einwohnermeldeamt, und man wird auf 1 gestuft mit Kind ohne weiteren erwachsenen in einer wohnung auf2

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Nein, das läuft nicht automatisch. Zumindest offenbar nicht überall. Bei uns 2020/21 jedenfalls noch nicht.

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Ab Januar nach Trennung in Steuerklasse eins als Unterhaltspflichtiger, Kinderfreibeträge werden geteilt.
Auch wenn man die Trennung noch in gemeinsamer Wohnung auslebt.

Alleinerziehende bei der das Kind ist kann in Steuerklasse 2, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Bearbeitet von Philipp42
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Ich meinte damit eher, was passiert wenn man jetzt z.B. 9 Monate die falsche Steuerklasse hatte, weil vergessen zu melden - aber jetzt rückwirkend gemacht? Auf die Ummeldung folgte keine neue steuerliche Zuordnung.

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Hallo!
Der Steuerklassenwechsel wird erst im Folgejahr aktiv.
Ich hatte den Wechsel auf 2 im August beantragt und das Finanzamt teilte mir mit dass dies erst im Folgejahr nach der Trennung in Kraft tritt. Und so war es auch.
LG Franca

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Das habe ich auch gelesen.
Die Trennung war jetzt aber 2022 und folglich hätte der Wechsel zu 2023 erfolgen müssen, aber halt jetzt erst rückwirkend beantragt.

Und da ist meine Frage, wie die letzten 9 Monate jetzt wahrscheinlich steuer- und strafrechtlich gehandhabt werden. Womit man rechnen muss... bekommt der eine jetzt eine hohe Nachzahlung und der andere eine Erstattung?

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Die Trennung muss in Schriftlicher Form angezeigt werden.
Sprich "wir leben seit 01.05.2022 getrennt" zum Beispiel.

Habt ihr das nicht gemacht, hat das Trennungsjahr NOCH NICHT BEGONNEN. Für euch selbst vielleicht, aber nicht für die Behörden.
Ist das Trennungsjahr angezeigt, wechseln die Steuerklassen zum gegebenen Zeitpunkt automatisch, also zum nächsten 1.1. eines Jahres.

Die Steuerklassen muss man nicht selbst ändern!
Was man machen muss ist, Steuerklasse 2 zu beantragen. Diese bekommt man nicht "einfach so".

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Den Beginn des Trennungsjahres lässt man über den Anwalt festhalten und an das Gericht übermitteln usw.
Dem Finanzamt muss man den Termin der Trennung definitiv nicht melden, damit das Trennungsjahr beginnt.
Die SK muss man mit Ablaif des Jahres in dem die Trennung stattfand ändern, aber der Lauf des Trennungsjahren hängt damit 0 zusammen.
Und zumindest 2021 lief da garnichts automatisch, sondern man musste selbst die Steuerklassen ändern lassen.

Bearbeitet von Bliblablubb123
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Der Steuerklassenwechsel muss spätestens zum Ende des Jahres in dem die Trennung stattfand erfolgen.
Solltet ihr euch also dieses Jahr getrennt haben, ist noch alles rechtzeitig...
Zumindest war das bis vor kurzem so, also falls sich da in den letzten 2 Jahren nichts geändert hat...
Wir hatten es damals von den Anwälten beider Seiten falsch gesagt bekommen, dass man bis zur Scheidung die SK beibehalten kann..als das auffiel, dass das nicht stimmt, hab ich mit dem Finanzamt telefoniert und die Umstände geschildert...gab dann auch keinen Ärger.