Handwerkerleistungen von Steuer absetzen

Hallo zusammen,


als Hausbesitzer kann man den Einbau eines neuen Garagentors absetzen.

Kann man das als Mieter des Hauses auch? (Einbau wäre genehmigt vom Besitzer, wir müssen nur selbst zahlen, weil er würde das alte Tor drin lassen, wir wollen uns aber ein neues gönnen).
Wir haben in dem Haus auch schon mal alle WC`s neu gemacht, auch auf eigene Kappe. Haben wir auch bei der Steuer angegeben, war kein Problem. Da fragt ja auch keiner, ob einem das Haus gehört oder nicht.



LG
Merline

1

kann nur der Eigentümer

3

Wie so oft, falsch!

Natürlich kann auch ein Mieter solche Kosten( nur den Habdwerkerlohn) absetzen, wenn er sie hatte.

Bearbeitet von Puschel74
4

sehr richtig, absetzen kan derjenige, der bestellt und bezahlt. Eigentum oder nicht ist da egal, dr Arbeitslohn zählt als haushaltsnahe Dienstleistung

2

Natürlich kannst Du das auch als Mieter absetzen. Nicht die gesamten Kosten, aber den Arbeitslohn.

Grüsse
BiDi

5

Wenn du die Rechnung gezahlt hast, kannst du sie auch bei der Steuer ansetzen (also den Teil der Lohnkosten).

6

Wichtig, falls das Finanzamt tatsächlich nachfragt (kam bei uns noch nie vor, aber wer weiß): die Lohnkosten müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein, und nur die sind absetzbar.

Haushaltsnahe Dienstleistungen kann immer der absetzen, der sie tatsächlich bezahlt.

Materialkosten sind nicht absetzbar. Im Prinzip gehts darum, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnen soll, deshalb kriegt man für offizielle Arbeit einen Teil der Kosten zurück. Material hingegen muss man ja eh kaufen, egal wer das dann einbaut.

Eigenleistung kann dementsprechend nicht abgesetzt werden, mangels Rechnung 😉

7

Danke euch allen :-)