Wie werden Kitagebühren während der Elternzeit berechnet?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin derzeit in Elternzeit und werde demnächst wieder anfangen zu arbeiten.
Mein Sohn wird bereits während meiner Elternzeit in die KiTa gehen (Eingewöhnung etc), so dass insgesamt 2 Monate Kita in die Zeit fallen, wo ich noch Elterngeld beziehe.

In meinem Bundesland werden die Kita Gebühren einkommensabhängig berechnet, daher meine Frage: Welches Einkommen wird für diese zwei Monate für die Berechnung herangezogen? Mein Gehalt vor der EZ, mein Elterngeld, oder mein Gehalt nach der EZ (wird weniger als vorher da Teilzeit).

Danke :-)

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In welchem Bundesland lebst du denn?

Frag doch direkt bei der Kita nach.
Was musstest du denn als Einkommensnachweise vorzeigen?
Wenn du in den ersten beiden Monaten Elterngeld bekommst, wird sich der Beitrag wohl danach richten und danach nach deinem Teilzeitgehalt.

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Bei und zählt das Einkommen aus dem Vorjahr - also müssen wir ganz normal bezahlen

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Dafür zahlt ihr dann ja nächstes Jahr weniger.

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In NRW wird i.d.R. das Vorjahreseinkommen genommen.

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Wir wohnen in NRW und bei uns sollten wir angegeben wie hoch das Einkommen ist, daraufhin wurden die Beiträge abgebucht. Am Ende des Jahres mussten wir alle Einkommensbelege einreichen und die richtige Einkommensklasse und die passenden Gebühren wurden final berechnet. Da wir vorher zu viel angegeben hatten, haben wir dann ein bisschen zurück bekommen. Wir wussten es wegen EG und Mutterschaftsgeld auch nicht genau

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Das wirst du wohl oder übel bei der zuständigen Stelle erfragen müssen, weil es schon von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann.

Ich wohne in Niedersachsen, auch hier geht es nach dem Einkommen, aber: Solange meine Tochter zur Tagesmutter ging war der Landkreis zuständig und es zählte das Nettoeinkommen des Haushalts. Besucht das Kind eine Krippe/Kita ist die Gemeinde zuständig und da geht unsere nach dem Bruttoeinkommen des Haushalts.

Meine Tochter ging auch schon einen Monat zur Tagesmutter bevor ich wieder angefangen habe zu arbeiten. Für den Monat mussten wir weniger bezahlen. Der Beitrag stieg dann ab dem Monat, in dem ich wieder ein Einkommen hatte.

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Da kocht jede Gemeinde/Stadt/Kreis sein eigenes Süppchen.

Wir mussten immer sobald sich was am Einkommen änderte die Änderung einreichen und es gab eine neue Berechnung.

Bei Bekannten wurde nach dem Vorjahr berechnet und die mussten dann am Ende des Jahres alles einreichen und es wurde geschaut ob es passte oder nicht.

Beide Fälle in Niedersachsen nur verschiedene Kreise/Gemeinde/Städte.

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Danke für euer Feedback! Da werde ich dann Montag mal beim Amt anrufen, bis dahin werde ich mich dann wohl doch gedulden müssen :-) Scheint ja echt in jeder Gemeinde / Bundesland anders zu sein.

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Die ganzen Formulare und Merkblätter gibt es ja meist online.

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Mein Sohn geht jetzt seit knapp 2 Monaten in die Kita und wir mussten das Jahreseinkommen von 2021 angeben.

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Das ist kommunal geregelt und kannst du in den entsprechenden Formularen nachlesen.

Hier in Köln ist es so:
Angerechnet wird das Brutto(!)gehalt abzüglich Werbungskosten. Zusätzlich werden Lohnersatzleistungen (also auch Elterngeld) über 300€/Monat addiert.

Also mal angenommen dein Mann verdient 60.000€ Brutto/Jahr und die bekommst in dem Jahr 14.400€ Elterngeld. Dann wird von deinem Mann
60.000€ - 1.230€ Werbungskostenpauschale (es sei denn ihr könnt aus den vergangenen Steuererklärungen mehr nachweisen) abgerechnet und von dir
14.400 € - (12 x 300€) angerechnet.

Es gilt das aktuelle Jahr und man kann eine individuelle Rechnung abgeben, wie hoch das sein wird. Oder man sagt wir verdienen genauso viel wie letztes Jahr und gibt einen Steuerbescheid ab. Sollte sich das Einkommen dann doch deutlich nach oben entwickelt haben, ist man verpflichtet das anzugeben. Es sei denn man zahlt eh den Höchstsatz.