Hallo zusammen,
hier sind immer viele schlaue Leute unterwegs, vielleicht weiß also jemand was.
Ich muss bald in einer Tagesklinik behandelt werden. Da ich unser Kind (1,5J) bisher Zuhause betreue, muss mein Mann dann die Kinderbetreuung übernehmen. Mit der Krankenkasse ist das auch abgeklärt, dass sein Lohn-Ausfall übernommen wird. Jetzt muss mein Mann das noch mit seinem Arbeitgeber klären. Die Frage ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn dafür freizustellen? Falls das relevant ist, er arbeitet als normaler Angestellter im öffentlichen Dienst. Falls der Arbeitgeber sich quer stellt, welche Möglichkeiten haben wir dann? Ich muss mich behandeln lassen, aber unser Kind muss ja auch betreut werden und er ist erst ab 3 für die Kita angemeldet. Also 1. keine Ahnung, ob wir so schnell überhaupt einen Notfallbetreuungsplatz bekämen und 2. ist der Kleine ja auch gar nicht eingewöhnt.
Vielen Dank schon mal :)
Freistellung Haushaltshilfe?
Im öD wird das kein Problem darstellen.
Ich weiß nicht, ob es in allen TV im öD in diesem Punkt gleich ist, aber vermutlich tendenziell schon...dann wird es wahrscheinlich so sein, dass der AG ihn 4 Tage freistellen muss.
Sofern das bei dir als schwere Erkrankung zählt. Keine Ahnung wie das definiert wird.
Ich gehe aber so und so davon aus, dass es im öD kein Problem geben dürfte in eurer Situation
Er kann doch einfach ganz normal Urlaub nehmen.
Anstelle von deinem Mann könnt ihr auch bei der Diakonie oder der Sozialstation nach einer Haushaltshilfe fragen, die euren Sohn betreut, während dein Mann arbeitet.
Danke, ich werde mich erkundigen, ob es sowas bei uns in der Gegend gibt :)
Danke euch schon mal, er wird es diese oder nächste Woche ansprechen, mal gucken, was dabei rum kommt. Die 4 Tage werden nicht reichen und so viel Urlaub hat er nicht, da es sich um 8-12 Wochen handelt. Und da wäre dann natürlich auch der gesamte Jahresurlaub auf einen Schlag weg.
Natürlich nimmt er dafür keinen Urlaub. Den Urlaub wird er später noch brauchen.