Teilzeit in Elternzeit vs. Teilzeit familiäre Gründe Beamte

Hallo,
ich bin Richterin. Ich möchte 14 Monate Elternzeit nehmen. Danach möchte ich einen Monat lang Urlaub nehmen und danach meinen Dienst wieder antreten und Teilzeit (vorher Vollzeit bzw. bei Richtern heißt das 100 % Arbeitskraftanteil) arbeiten.

Ich wollte eigentlich nur einen Antrag auf Teilzeit aus familiären Gründen stellen, da man auf die Bewilligung dieses Antrages ja einen Anspruch hat bis die familiären Gründe wegfallen und nicht nur drei Jahre.

Jetzt habe ich gedacht, ob ich vielleicht doch erstmal 3 Jahre Elternzeit mitteile und diese in zwei Abschnitte teile, dazwischen meinen Urlaub nehme und erst danach dann ggf. den Teilzeitantrag stelle.

Hat da jemand Erfahrungen? Hat das so mehr Vorteile? Diese zweimalige Stundenanpassung in Elternzeit funktioniert bei uns Richtern jetzt nicht so einfach, da dafür dann immer viel umgeschmissen werden muss in der Geschöftsverteilung.

Vielen Dank und viele Grüße

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geht das überhaupt gerade? bei dem Personalmanegel, ich wess, dass es bei Lehrern gerade gar nict genehmigt wird

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Woher nimmst du immer deine falschen Aussagen? Lass es einfach. Du hast absolut keine Ahnung.


Bei meinem Sohn auf dem Gymnasium sind 3 Lehrerinen in Ez und das für 3 Jahre.

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Ich weiß nicht, ob das bei Richtern nochmal anders ist, aber ich bin Verwaltungsbeamtin (Bund) und habe auch erst 14 Monate Elternzeit genommen, dabei Basiselterngeld bezogen, solange es ging, ohne zu arbeiten, dann den Resturlaub genommen, um dafür noch das Vollzeitgehalt zu bekommen, dann Teilzeit in Elternzeit genommen.

So wie es mir von meiner Personalabteilung empfohlen wurde, hat Teilzeit in Elternzeit gegenüber normaler Teilzeit folgende Vorteile:

- Anspruch auf Vollzeit besteht danach grundsätzlich (werde ich erstmal nicht nutzen)
- man kann schneller nochmal die Stunden ändern, auch auf 0 (bei dir wohl schwierig, aber grundsätzlich mit der 7-Wochenfrist möglich)
- Beitragszuschuss zur PKV
- 70% Beihilfeanspruch statt 50%, also niedrigere PKV-Beiträge

Mir hat jedenfalls meine Personalstelle gut geholfen, wie es für mich am günstigsten und sinnvollsten ist.

Mitgeteilt hatte ich zunächst auch nur, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme und gedenke, irgendwann im 2. Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten. Es war noch gar nicht planbar, wann es mit einem Betreuungsplatz klappt und wann und wie lang die Eingewöhnung ist.

Lass dich am besten auch beraten.

Bearbeitet von Koenigstyrann
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Vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke ich werde es auch so machen. In meinem Bundesland bleibt jedoch leider der Beihilfesatz von regulären 50% auch während der Elternzeit. Das ist ein bisschen ärgerlich.

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Hi!
Mit Teilzeit in Elternzeit kenne ich mich jetzt nicht aus, bin aber auch Richterin und bei uns geht das problemlos. Eine Kollegin hat es genauso gemacht, wie du es planst. Kam nach der Elternzeit für einen Monat mit 100 Prozent AKA zurück und hat dann auf 75 Prozent reduziert. Ist ein bisschen Hin-und-Her-Geschiebe im Geschäftsverteilungsplan, das wir aber sowieso ständig haben, weil wir eine hohe Fluktuation bei mehr als 50 Prozent ProberichterInnen haben, die teilweise nur ein paar Monaten bleiben.

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Vielen Dank für deine Antwort. Ja, dann werde ich es auch so machen.