Hallo zusammen,
Durch eine Selbständigkeit kann man ja den Bemessungszeitraum nach hinten verlegen. Ich verstehe nur noch nicht ganz exakt wie das nun ist.
Folgender Fall:
- Geburt Kind 1 am 7.2.2022
- Abzgl. Mutterschutz war der Bemessungszeitraum 1.1.21 bis 31.12.21
- Elterngeld Plus bis 6.11.2023
-Anmeldung Kleingewerbe 1.3.23
Angenommen im November 2024 kommt nun das 2 Kind auf die Welt, wird dann wegen der ausklammerung der Selbstständigkeit als neuer Bemessungszeitraum wieder der 1.1.21 bis 31.12.2021 festgelegt?
Falls die Geburt am 1.1.2025 oder später erfolgen würde, dann wäre der Bemessungszeitraum 1.1.24 bis 31.12.24?
Grüße Selsar
Elterngeld Bemessungszeitraum
du musst deine Steuererklätung, die immer vom Jahr voher ist vorlegen. du hast doch erst ab 2023 einkommensteuerrechnungen, ws willst du vorlegen, die von 23 hast du frühestens im Sept 24
was willst du mit einem Kleingewerbe für elterngeldzahlungen bekommen? damit darfst du im Höchstfall 22000€ Umsatz erzielen, da hast du je nach Gewerbe vielleicht 10000 verdient und musst deine KV selbst bezahlen
Hi, da Kind 1 am 07.02.2022 geboren wurde, hat dein Mutterschutz ja schon im Dezember 2021 begonnen und somit kannst du bei Kind 2 wenn dein ET bis spätestens 11.02.2025 ist, alle Jahre ausklammern mit folgender Begründung:
2024: Bezug von Mutterschaftsgeld
2023: Bezug von Elterngeld
2022: Bezug von Elterngeld
2021: Bezug von Mutterschaftsgeld
Somit wäre dann der Bemessungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 oder du verzichtet auf die Ausklammerung von 2022 und nimmst 01.01.2021 bis 31.12.2021.
Wenn dein ET nach dem 11.02.2025 ist, würde normalerweise 01.01.2024 bis 31.12.2024 zählen, außer die hättest für 2024 einen Verschiebetatbestand wie z. B. ein Einkommensverlust durch eine Schwangerschaftsbedingte Erkrankung.
Hallo Blume-007
Vielen Dank für deine Antwort.
Der Mutterschutz hatte erst Anfang Januar begonnen, die Tochter kam paar Wochen zu früh, deshalb ab Januar und nicht wie du meintest im Dezember 2021. Das hatte ich ganz vergessen zu sagen :)
10.1.22-21.2.22 Mutterschutz
7.2.22 Geburt
7.2.22-18.4.22 Mutterschutz
18.4.22-6.11.23 Elterngeld
31.12.24-11.2.25 Mutterschutz
11.2.25 theoretischer ET
Wenn ich das richtig verstehe, dann werden alle Jahre ausgeklammert, wenn ich mich 2023 Kleingewerbe angemeldet habe?
Sollte mein Kleingewerbe nicht 2024 angemeldet haben? Oder wäre das in diesem Fall egal ob 23 oder 24?