Nach EZ wieder schwanger,Anspruch auf muttschaftsgeld?

Hallo ihr lieben,
Ich war bis 31.08.23 1 Jahr in EZ und bin vom 01.09.-23.10. noch im Rest Urlaub.
Fange also am montag wieder mit meiner TZ Arbeit an.

Da wir auf natürlichem Wege nicht schwanger werden können,hatten wir heute wieder ein Termin in der Kiwu Klinik für Kind nr. 2.

Wir gehen jetzt mal nicht davon aus,dass es direkt beim ersten Versuch klappt,aber wenn es doch so sein sollte,war ich ja zwischen den beiden Schwangerschaften keine 12 Monate arbeiten. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf das muttschaftsgeld? Bzw. auch auf das volle EG?
War vor der EZ in BV durch Corona.

Vielleicht kann mir da einer was zu erklären? 😅 bei Google wird man ja nur noch verwirrter ..
Lg Lisa mit Paul (14 Monate) 🦊💙

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Huhu, du schreibst, dass du jetzt wieder in TZ einsteigst. Hast du vorher VZ gearbeitet?

Im Mutterschutz bekommst du dein reguläres Gehalt, das grade vereinbart ist, in deinem Fall also dein TZ Gehalt. Für das Elterngeld werden die letzten 12 Monate Einkommen vor dem Mutterschutz herangezogen, d.h. alle Monate, die du jetzt ein Teilzeitgehalt hast, fließen zur Berechnung des Elterngeldes mit ein. Falls du schnell schwanger wirst und keine 12 Monate voll bekommst, kannst du das Jahr in dem du Elterngeld bezogen hast ausklammern und es wird dann mit Monaten von vor deiner ersten Schwangerschaft "aufgefüllt", um die 12 Monate zur Berechnung voll zu bekommen. Aus den Monaten zur Berechnung wird dann der Durchschnitt ermittelt und davon bekommst du ca. 65%.
Wenn du also vor dem ersten Kind mehr verdient hast als jetzt, lohnt es sich finanziell möglichst schnell schwanger zu werden.

Alles Gute!

Edit: Ich nehme an, in deinem Resturlaub grade hast du dein normales VZ Gehslt bekommen? Das zählt dann auch als "gearbeiteter" Monat für die Elterngeldberechnung.

Bearbeitet von Imalya
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Hallo,danke für deine Nachricht! 🤗
Ich habe vorher auch schon auf TZ gearbeitet,allerdings mit 30 Stunden und würde jetzt mit 25 Stunden wieder anfangen. Aber da wir eine Lohn Erhöhung hatten,komme ich fast an den Lohn,wie mit 30 Stunden.

Also,würde ich dann trotzdem mehr als den mindest Satz (300€) kriegen? 😅
Ah,also dieses Jahr könnte ich dann komplett ausklammern?

Bearbeitet von Lisa04
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Achso, dann ist es ja finanziell zumindest egal, wie schnell es klappt :-) Du wirst so oder so ca. das gleiche Elterngeld bekommen wie vorher.

Du kannst max. 14 Monate ausklammern, in denen du Elterngeld hattest, auch wenn du erst im nächsten Jahr schwanger wirst, das ist egal. Und da du sowieso nur 12 Monate hattest, ist das für dich kein Problem.

Entweder
1. Du bekommst 12 Monate mit Arbeit vor dem Mutterschutz voll -> du bekommst 65% von deinem Gehalt als EG oder
2. Du bekommst z.B. nur 9 Monate voll, dann kannst du im EG Antrag angeben, dass du deine Elternzeit vom ersten Kind ausklammern möchtest und es werden 3 Monate von vor dem ersten Kind genommen. Aus den 12 Monaten wird dann der Durchschnitt berechnet und davon bekommst du 65% EG.

Und wenn das Gehalt davor und jetzt gleich ist, kommt es auch wie gesagt auf das selbe raus!

Bearbeitet von Imalya
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