Elternzeit/Elterngeld bei Arbeit am Tag der Geburt

Mein Mann hat den ersten Lebensmonat Elternzeit beantragt.

Nun hat er am Tag der Geburt noch gearbeitet. Unser Tochter kam dann abends (7.10.) zur Welt.

Der Arbeitgeber hat jetzt vom 8.10.-6.11. EZ gewährt. Also für KEINEN vollen Lebensmonat.

Laut § 2 BEEG wird Elterngeld bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.

Steht meinem Mann nun kein Elterngeld zu? Wir sind leicht schockiert.

Ich arbeite selbst im Personal und wir gewähren in solchen Fällen wie beantragt Elternzeit und schreiben gearbeitete Zeiten am Tag der Geburt gut

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Er bekommt schon elterngeld, aber der eine Tag verdienst wird gegengerechnet, wenn mich nicht alles täuscht.

Also er hatte dann im Endeffekt in dem einen Monat elternzeit einem Tag Einnahmen. Wie genau sich das finanziell auswirkt kann ich nicht sagen, es wird nur sicherlich nicht darauf hinaus laufen, dass er gar kein elterngeld für den Monat bekommt.

Kann sein AG das nicht noch korrigieren?

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Ich finde leider nirgends was, wie das Entgelt vom 7.10. dann angerechnet werden würde. Da müssen wir uns wohl überraschen lassen 😟


Der AG korrigiert es nicht, da es in seinen Augen so korrekt ist.

Aber meine Internet-Recherche hat nicht viel gebracht

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So genau lässt es sich jetzt auch nicht sagen tatsächlich. Es wird jedenfalls nicht alles sein.

Im Endeffekt wird berechnet, wie viel netto er an einem Arbeitstag verdient. Das wird dann nicht zu 100% abgezogen sondern in relation gestellt zum gehaltsverlust.

Irgendwo im weiten Web gibt es eine Broschüre mit rechnenbeispielen.

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Ganz einfach: Der AG soll das korrigieren.

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Will er nicht, da er meint alles sei so korrekt

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Ab Geburt bedeutet halt ab Geburt, nicht einen Tag nach Geburt. Notfalls hilft ein Anwalt.

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Der Arbeitgeber gewährt nicht, sondern er hat das hinzunehmen. Dann hat dein Mann scheinbar für diesen Zeitraum beantragt

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Mein Mann hat für den ersten Lebensmonat beantragt.
Aber am Tag der Geburt gearbeitet, ehe abends die Geburt war.

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Bitte beachtet noch zusätzlich, dass deinem Mann nur Elterngeld zusteht, wenn er mindestens ZWEI volle Monate Elternzeit nimmt. Die Korrektur dieses einen Monats alleine bringt euch daher nicht weiter.

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Selbstverständlich hat der AG die Pflicht seinen Unsinn zu korrigieren. Der erste Lebensmonat geht nunmal mit dem Tag der Geburt los.

Es ist auch überhaupt kein Problem, dass er für diesen Tag ganz normal Gehalt zahlt. Notfalls müsst ihr zum Anwalt. Und natürlich István eindeutig gesetzlich geregelt!

Welcher Unsinn schwebt ihm den noch so vor?

Hat er wenigsten auch den zweiten Lebensmonat mit bestätigt?

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Den zweiten Monat hat mein Mann erst gestern beantragt. Da wir dafür auf die Bekanntmachung des Urlaubsplanes warten wollten, um den „perfekten“ Monat zu wählen

Mir fehlen Beispiele/Quellen, dass es wirklich so ein „Unsinn“ ist den Tag der Geburt nicht als Elternzeit zu gewähren…
Klar, es wurde der erste Lebensmonat beantragt. Aber es wurde eben auch am Tag der Geburt gearbeitet

Bearbeitet von Sonnenschein678
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Fakt ist: der erste LM beginnt mit der Geburt.

Fakt ist: der Tag wir trotzdem ganz normal bezahlt, da er gearbeitet hat.

So sieht es nunmal aus.

Dass ihr den anderen LM jetzt erst angemeldet hat ist blöd, denn den kann der AG jetzt ablehnen

Bearbeitet von verena43
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