Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

ich weiß nicht genau welches Forum, daher poste ich es mal hier...

Zur Geschichte: Haus wurde vor 25 Jahren auf den Bruder meiner Mutter (mittlerweile verstorben) überschrieben, meine Mutter hat damals eine Verzichtserklärung unterschrieben. Meine Oma hatte bis zum Tod Einsitzrecht in einer Wohnung im Haus. Oma ist nun verstorben.
Das Haus gehört nach dem Tod meiner Tante sowie meine 2 Cousinen. Diese hatten allerdings kein gutes Verhältnis zu meiner Oma, daher haben sich meine Eltern bis zum Tode um sie gekümmert, finanziell unterstützt, Beerdigung bezahlt, etc. pp.

Nun bekommt meine Mutter von meiner Tante die Aufforderung, sie solle binnen 4 Wochen die Wohnung meiner Oma räumen.

Ich persönlich bin der Auffassung, dass sie dies nicht tun muss, da sie seinerzeit auf ihr Erbe, sowie das Haus verzichtet hat.

Wie ist die Rechtslage hier?

VGe

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Aus meiner Sicht hat das gar nichts mit dem Haus und den Besitzverhältnissen des Hauses zu tun. Aber die Hinterbliebenen/Erben sind nunmal dafür verantwortlich den Haushalt des Verstorbenen zu räumen. Ist deine Mutter alleinige Erbin deiner Großmutter? Dann gehört ihr nunmal jetzt der gesamte Nachlass, alle Möbel, etc. Und dann müsste sie nun auch in jedem Mietshaus die Wohnung räumen (wenn sie nicht den Mietvertrag übernehmen will).

Aber: Wenn der Bruder deiner Mutter schon verstorben ist, dann treten ja an seine Stelle seine Kinder. Also vermutlich deine beiden Cousinen. Also erbt deine Mutter 50% und deine beiden Cousinen jeweils 25%. Demnach müssen sich die 3 über das Erbe (nicht das damals überschrieben Haus, sondern das was jetzt da ist) ja eh abstimmen. Und sie sind auch zu dritt dafür verantwortlich dir Wohnung zu räumen.

Wenn ich also nicht alleinige Erbin wäre, würde ich es auch nicht auf mich alleine abwälzen lassen.

Ob die Fristsetzung von einem Monat rechtens und angemessen ist, weiß ich nicht.

Bearbeitet von ourhope123
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Wenn deine Mutter das Erbe nicht ausgeschlagen hat, dann hat sie damit auch das Mietverhältnis und den Hausstand geerbt. Die Wohnung müsste sie zur normalen Frist kündigen und auch räumen. Wenn sie nicht die Alleinerbin ist, dann müssten die Erben gemeinsam kündigen.

Deine Cousinen müssten aber auch Erben sein, da sie die Abkömmlinge des schon verstorbenen Sohns sind.

Würde das deutlich besprechen und dann eine gemeinsame Lösung finden. Prinzipiell würde euch ja eine kürzere Frist entgegenkommen, damit die Erben nicht für 3 Monate noch ggfs. Miete zahlen müssen. Wenn das Wohnrecht unentgeltlich ist, würde ich normal kündigen und mich auch nicht stressen lassen.

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Es besteht kein Mietverhältnis, da ein Einsitzrecht bestand.

Ferner wurde ein Erbverzichtsvertrag unterschrieben, dass heißt eigentlich rechtlich, dass auf das Erbe verzichtet worden ist. Also sind demnach nur die Cousinen Erben.

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Dann muss deine Mutter gar nichts machen, wenn sie nicht Erbe der Oma ist. Würde ich den Dreien so mitteilen und standhaft bleiben.

Bearbeitet von Sunny2990
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War deine Mutter auch offizielle Betreuerin für die Oma? Also mit Betreuungsvollmacht?

Falls ja, dann erlischt das mit dem Tod der Oma und deine Mutter muß alles ans Nachlaßgericht/-verwalter abgeben....das ist jetzt aber gefährliches Halbwissen.

Und mir kommt eine weitere Frage, ja deine Mutter hat damals verzichtet, aber gilt das heute denn auch noch? Mir kommt da so Wertsteigerung, Ersparnisse die dazukamen in den Kopf. Deine Mutter hat ja nur auf das Haus verzichtet, oder nicht?

Erben, und alles was damit zu tun hat, ist so ein wahnsinnig komplexes und kompliziertes Thema, ich kann nur dazu raten, das ihr euch da Rat von einem entsprechenden Fachanwalt holt....dann seid ihr auf der sicheren Seite.

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Die Verzichtserklärung ist eine Erbverzichtserklärung, richtig? Und die Wohnung aus der Deine Mutter raus soll, ist in dem Haus auf das Deine Mutter verzichtet hat, auch richtig?

Soweit ich weiss, ist ein Erbverzicht bindend - es geht ja genau darum, dass niemand im Erbfall noch Ansprüche anmelden kann. Deswegen werden Erbverzichtserklärungen auch eher selten ohne Gegenleistung unterschrieben. Und dann werden die Formulierungen in der Verzichtserklärung interessant.

Mein dringender Rat: Ab zum Anwalt für Erbrecht. So eine Erbverzichtserklärung kann nämlich auch sittenwidrig und damit nichtig sein.
1 Monat Frist um die Wohnung zu räumen erscheint mir auch extrem wenig.

Grüsse
BiDi

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die Mutter hat die Möbel und Nachlasschaften ihrer Mutter geerbt, 50% deine Mutter, 50% deine Mutter. die Wohnung muss von den Nachlassnehmern geräumt werden. Deine Mutter soll im Nachlassgericht anrufen, ob ein Testament vorliegt.

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Wie die TE schreibt, liegt ein Erbverzichtsvertrag vor, daher hat die Mutter auf das Erbe verzichtet und ist nicht für die Räumung zuständig.