Braucht man Anlage A Elterngeldantrag?

Der Mann sagte zu mir ich brauche Anlage A Arbeitgeber und Krankenkasse.
Meine Freundin hat ebenfalls ewig mit einer Frau von der Elterngeldstelle telefoniert, diese hat nie etwas von Anlage A erwähnt.

Ist das nicht doppelt dann? Auf meinen Gehaltabrechnungen steht doch drauf, seit wann ich beschäftigt bin, wie viele Stunden die Woche ich gearbeitet habe usw. ?

Muss ich das echt zum Arbeitgeber und Krankenkasse schicken und die schicken es mir ausgefüllt zurück?

Wann mache ich das? Nach der Geburt oder? Wegen dem Geburtsdatum,Name usw. Das steht ja noch gar nicht fest.

Und noch eine andere Frage. Kann ich vor Geburt Elternzeit beantragen? Indem ich den voraussichtlichen ET nenne und nach Geburt nochmal die genauen Daten und Zeiten der Elternzeit durchgebe? Ich brauche doch für den Elterngeldantrag, eine Bescheinigung, dass Elternzeit genehmigt wurde oder?

Ich bin einfach sehr verwirrt und überfordert mit dem ganzen Papierkram 😩

1

Huhu,

Anlage A brauchst du nur, wenn du die geforderten Abrechnungen nicht hast.

Wegen der Elternzeit würde ich mit deiner Sachbearbeiterin bei der Personalabteilung sprechen. Meine Chefin und sie weiß Bescheid, wie lange ich gehen möchte. Den Antrag stelle ich in der ersten Woche nach der Geburt. Die Geburtsurkunde reiche ich nach.

Lieben Gruß

2

Wir mussten Anlage A unbedingt haben. Da steht ja die Mutterschutzzeit drauf und bis wann sie dir den Arbeitgeberzuschuss gezahlt haben, das weiß man ja erst mit Geburtstag
Es ist echt eine Tortur dieser Antrag. Von der Krankenkasse hat das Bestätigungsschreiben gereicht, dass ich bekam, nachdem ich die Geburtsurkunde eingereicht hatte.
Die Elterngeldstelle meldet sich schon bei dir, wenn denen was fehlt, allerdings dauert es dann noch länger (und du hast diese Zeit kein Geld außer die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und AG).

3

Was ist denn die Anlage A?
Ich habe den Antrag von NRW, da gibt es glaube ich keine Anlage A?

4

Das ist die Arbeitgeberbescheinigung über Zahlung des AG-Anteils zum Mutterschaftsgeld, Beschäftigungszeitraum und ggf. Teilzeittätigkeit in Elternzeit. In irgendeiner Form muss das angegeben werden, Anlage A ist üblich, möglicherweise geht das bei euch aber auch formlos.

weitere Kommentare laden