Arbeitgeber verweigert Wiedereinstieg nach Elternzeit

Liebe Urbia-Community,

ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber (Unternehmensberatung). Meine Elternzeit geht zu Ende und ich habe rechtzeitig einen Wiedereinstieg mit Teilzeit statt Vollzeit angefragt, da die Tagesmutter nur eine Halbzeitbetreuung anbietet und ich mein Kind hinbringen und abholen muss. Anderen Mitarbeitern tlw. auch den, ohne Kinder, wurde bisher sehr viel Flexibilität und Entgegenkommen angeboten. Mein Arbeitgeber lehnte meinen Antrag mit der Begründung ab, dass es keine Teilzeitstelle frei sei, sondern nur Vollzeit. Ich muss euch ja sicher nicht erklären, dass es mit einem Kleinkind einfach nicht oder nur mit einem enormen Aufwand zu managen ist.

Daraufhin habe ich Elternzeit beantragt und meinem Arbeitgeber wieder Teilzeit angeboten, da ein Arbeitgeber gesetzlich bei Elternzeit eine Teilzeit nicht einfach so verweigern darf. Die Elternzeit wurde mir genehmigt aber die Teilzeitbeschäftigung nicht, obwohl sie mir gesetzlich zusteht.

Ich sah mich deswegen gezwungen, mich auf die Vollzeit einzulassen. Jetzt verweigert mir der Arbeitgeber die Rücknahme des Elternzeitantrags mit der Begründung, die Elternzeit wurde ja schon vorbemerkt.

Das ist doch eine Schikane für mich als Frau!

Hatte jemand von euch auch solche/ähnliche Probleme und wie habt ihr sie gelöst?

Freue mich auf eure Antworten!

LG

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Der AG hätte den Elternzeitantrag ablehnen können, denn für die ersten 2 Jahre hättest du dich festlegen müssen.
Ob er die Teilzeit ablehnen und gleichzeitig den Elternzeitantrag annehmen darf, weiß ich nicht.
Du kannst in deiner Elternzeit auch bei einem anderen AG in Teilzeit arbeiten. Dein Arbeitgeber hat dir ja die Teilzeitarbeit nicht ermöglicht, daher darf er dir Arbeit bei einem anderen AG nicht verbieten, so meine ich als Laie. Das könntest du als Sprungbrett zu einer familienfreundlicheren Firma nutzen.
Ich persönlich bin dafür, dass du dir einen Anwalt holst und denen die Hölle heiß machst, denn so ein Verhalten ärgert mich massiv. Ob sich das letztendlich für dich lohnt, glaube ich leider nicht. Als nächstes versetzen sie sich oder kommen mit Reisetätigkeit, denen fällt schon was ein, wenn sie wollen.

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Hast du die Teilzeit zusammen mit der erneuten Elternzeit beantragt oder waren das zwei separate Anträge? Wie lang war deine erste Elternzeit?

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Ja genau zusammen mit der neuen Elternzeit. Die erste Elternzeit war ein Jahr.

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Dann hatte der AG das Recht, den zweiten Antrag abzulehnen, bei Elternzeit gilt ein Bindungszeitraum von 2 Jahren. Was allerdings nicht geht ist, den zweiten Antrag halb anzunehmen und halb abzulehnen (also Elternzeit verlängern ja, Elternteilzeit nein).

Achtung: Bin kein Anwalt für Arbeitsrecht, du solltest dir aber evtl einen suchen.

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Hat der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter

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Ja definitiv

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Bist du alleinerziehend?

Ich würde das so lösen, dass ein Elternteil bringt und das andere holt. Wer kann reduziert die Stunden (ggf. das andere Elternteil).

Langfristig würde ich einen vollen Kitaplatz suchen.

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Gibt es einen Betriebsrat?

Ansonsten Anwalt nehmen.

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Leider nein

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Du kannst theoretisch deine TZ einklagen.

Noch besser ist es, wenn du die Ablehnung der TZ schriftlich hast, lass die auch die Genehmigung geben, dass du woanders arbeiten darfst (das muss dir dein AG erlauben!!).

Somit suchstvdu dir etwas anderes und kannst bis dahin ALG I beantragen.

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Teilzeit kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. E.g. wegen einer Teilzeit Stewardess muss ein Flugzeug keinen Zwischenstopp machen, damit sie aussteigen kann. Alles andere: zur Not muss man noch wen einstellen.

Bei einer Unternehmensberatung sehe ich das nicht, erst Recht wenn andere auch Teilzeit arbeiten... Also könntest du das sogar einklagen...