Hallo zusammen,
meine Frau hat bis ende Mai 2023 gearbeitet. Ab da, war sie bis zum 01.09.2023 arbeitslos. Da Sie selbst gekündigt hat, hatte sie bei dem Arbeitsamt eine 3 Monatige Sperre.
Ab dem 01.09.2023 arbeitet Sie wieder normal.
Für das Elterngeld werden ja die letzten 12 Monate berechnet.
ET ist 15.02.2023
Das heißt, 01.2023 bis 01.2024 wird berücksichtigt.
Was Passiert mit den drei Monaten in denen meine Frau Arbeitslos war? Wie wird für diese Zeit das Elterngeld berechnet? Mit 0? Also sozusagen 9 Monate werden mit dem Gehalt X berechnet und drei Monate mit 0 ergibt eine Summe X und daraus ergibt sich das Elterngeld? Oder werden die Monate in denen Sie Arbeitslos war gar nicht berücksichtigt? Kann mir das jemand vielleicht erklären? :D
Vielen Dank
Wie genau wird Elterngeldberechnet?
Da der Mutterschutz im Januar beginnt, wird Januar-Dezember 2023 als Berechnungsgrundlage genommen.
Die Monate der Arbeitslosigkeit gehen mit 0€ in die Berechnung ein, wie du schon geschrieben hast.
Dann wird aus den Monaten der Durchschnitt berechnet und davon bekommt sie ca. 65% des Nettogehaltes.
Bemessungszeitraum sind bei den Müttern 12 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt. Beginnt ihr Mutterschutz im Januar? Dann wäre das gesamte Jahr 2023 der Bemessungszeitraum. Ihr addiert also den Nettolohn (ca. es wird mit einem Elterngeldnetto gerechnet, was nicht genau dem normalen Netto entspricht) von Januar bis Mai, teilt das durch 12 und nehmt davon 65%
Ach ich sehe grade...hat sie ab September wieder gearbeitet? Oder da nur ALG bekommen? Falls ersteres, dann den Nettolohn von September bis Dezember auch mit addieren. Falls sie nur ALG bekommen hat, geht das mit 0 ein, sodass es bei der Rechnung oben bleibt.
"Bemessungszeitraum sind bei den Müttern 12 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt."
Ok, das ist mir neu. Liegt das an den Mutterschaftsleistungen? Aber die sind ja eigentlich genau so hoch, wie das eigentliche Gehalt?
Das hat mich direkt mega irritiert. Bei unserem Elterngeldantrag mussten wir auch die 12 Monate vor Geburt unserer Tochter angeben. Nach dem Mutterschutz hat kein Hahn gekräht....
Ich hatte Mutterschutz, aber keine Mutterschutzleistungen, sondern mein normales Gehalt...
P.s.: ignorier den Nick, ich kann's leider nicht mehr ändern....hab erst später noch den Zusatz mit den Mutterschaftsleistungen gefunden im BEEG. Bei den anderen Seiten steht immer nur "12 Monate vor Geburt"
Ja, das liegt am Mutterschaftsgeld. Das ist eine Lohnersatzleistung und würde deswegen, genau wie ALG, mit 0€ in die Berechnung eingehen.
Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, stellen deswegen einen Grund zum Ausklammern der Monate dar. Ich hab mal einen Screenshot angehängt. Man kann theoretisch auf diese Ausklammerung verzichten, es ist aber nur selten sinnvoll.