Erinnerung Finanzamt Abgabe Steuererklärung

Hallo,

ich habe gestern eine Erinnerung für die Abgabe meiner Steuererklärung für das Jahr 2022 bekommen. Sowas habe ich bisher noch nie bekommen. Habe mich auch gleich dran gesetzt und sie eben eingereicht.

Nun frage ich mich aber, bin ich überhaupt dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben? Ich habe Steuerklasse 2 und bekomme jedes Jahr eine Erstattung.

Meine Kollegin hat für 21 noch nicht mal abgegeben und hat eine Erinnerung bekommen.

VGe

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Grauzone.
viele, die nach der Schule mit Job anfangen und "nur" einen Job haben, machen oft keine Steuererklärung, obwohl sie Geld zurück kriegen würden. - So landen diese nicht auf der Liste und kriegen auch keine Erinnerung. Schenken dem Staat aber auch oft Geld. ---

Wer aber EINMAL eine abgegeben hat ,muss das fortan jährlich tun, - dann ist man auf der Liste und kriegt dementsprechend auch Erinnerungen bei Fristablauf.

Welche Rahmenbedingungen nach der Schule dazu führen, dass manche auch keine Steuererklärung abgeben(müssen) sind vielfältig. (Unter bestimmten Einkommensgrenzen, Einkünfte unter dem Freibetrag, keine Nebenverdienste etc...)

Bearbeitet von tr357
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Es stimmt nicht, dass man dann immer eine abgeben muss. Ich denke, wenn keine Gründe vorliegen eine machen zu müssen, könnte man dies dem Finanzamt auch einfach mitteilen anstatt eine anzufertigen. Diese Erinnerungen werden auch nicht an alle geschickt, nur stichprobenartig. Man würde dann allerdings höchstwahrscheinlich Geld verschenken wie du schon schreibst.

Gründe, eine machen zu müssen, sind wohl meistens Lohnersatzleistungen wie ALG, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc. oder bei Ehepaaren Steuerklasse III/V.
Auch bei selbstständigen Einkünften über einem bestimmten Betrag muss man eine machen und bei noch ein paar weiteren Sonderfällen. Aber wenn nichts davon zutrifft auf das letzte Jahr, muss man auch keine machen, wenn man es sonst immer gemacht hat.

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ja, -- aber dann muss man trotzdem aktiv werden und dem Finanzamt mitteilen, dass man keine LE macht. Einfach so nix machen und abwarten, wenn man schonmal eine gemacht hat, ist nicht angeraten.
Sonst kriegt man eben diese Erinnerungen und Strafgelder.

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Allein aus der Steuerklasse 2 resultiert wohl keine Pflicht zur Abgabe, aber dann wenn andere verpflichtende Umstände wie z.B. der Bezug von Entgeltersatzleistungen hinzukommen.

Eine Erinnerung habe ich auch schon mal bekommen. Ich habe dem FA dann einfach geschrieben, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet bin und meine Erklärung daher erst später einreichen werde. Das hat denen gereicht. Das war nämlich die Steuerklärung für das Folgejahr auf ein Jahr, in dem ich ein paar Wochen arbeitslos war und ALG bezogen habe.
Grundsätzlich können die dich aber auch einzeln verpflichten eine Steuerklärung abzugeben. Das dürfte in den normalen Standardfällen aber so gut wie nicht vorkommen.

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"Nun frage ich mich aber, bin ich überhaupt dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben? Ich habe Steuerklasse 2 und bekomme jedes Jahr eine Erstattung."

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Du kansnt hier nachlesen, ob du dazu verpflichtet bist.