Hallo,
wir haben vor zwölf Jahren ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gekauft. Die ersten drei Jahre haben wir die Einliegerwohnung vermietet und das natürlich auch in der Steuererklärung abgegeben. Habe ich mit Wiso selbst gemacht und hat immer eine Rückzahlung für uns ergeben.
Dann haben wir dem Mieter gekündigt und die Wohnung vier Jahre selbst mitgenutzt.
Anschließend ist meine Mutter eingezogen. Da sie nie viel Geld hatte, lebt sie hier mietfrei und ich gebe dementsprechend auch nix bei den Steuern an.
Im Zuge der Grundsteueränderung wurde unser Haus ärgerlicherweise zum Zweifamilienhaus eingestuft. Dadurch ist die Grundsteuer teurer.
Nun zur eigentlichen Frage. Ich bin letztens durch Zufall darauf gestoßen, dass es Probleme geben könnte damit, dass meine Mutter hier kostenfrei lebt. Es gilt als Liebhaberei und könnte wohl zu einer Schenkungssteuer führen. Kennt sich hier jemand aus? Sollten wir einen Steuerberater konsultieren oder einen Mietvertrag machen?
Die Wohnung stünde ohne meine Mutter übrigens leer. Vermieten an Fremde werden wir nie mehr.
Mutter kostenlos im Haus leben lassen
Schenkungssteuer eher unwahrscheinlich, das Konstrukt möchte ich mal sehen inkl. Freibeträge…
Was die Liebhaberei angeht, ja ist es im weitesten Sinne aber solange ihr keine Einkünfte/ daraus Verlust angebt ist das kein Thema. Ihr dürft eben keine Kosten geltend machen.
Die Probleme kann es nur geben, wenn ihr die Verluste (also Instandhaltunsgkosten, etc.) für's Haus über die normalen Werbungskosten hinaus abschreibt, aber keine Gewinne erwirtschaftet. Das ist Liebhaberei. Und eine Schenkung liegt doch gar nicht vor. Ihr schenkt Deiner Mutter doch den Anteil der Immobilie nicht und wen Ihr in Eurer Immobilie wohnen lasst, ist Eure Sache. Und nein, Ihr solltet keinesfalls einen Mietvertrag machen. Damit könnte man Euch nämlich wieder als gewerbliche Vermieter definieren und das führt zu dem obigen Kuddelmuddel.
Grüsse
BiDi
Ich würde mal mit einem Steuerberater darüber sprechen. Soweit ich weiß könntest du an deine Mutter stark vergünstigt vermieten und die Differenz zur realistischen Miete auch als entgangene Mieteinnahmen bei der Steuer absetzen. Ob das auch im Konstrukt der Einliegerwohnung geht weiß ich nicht. Es geht aber, wenn man mehrere Wohnungen vermietet und nennenswert Einkommen aus Vermietung erzielt.
Einen Mietvertrag würde ich auf jeden Fall machen, auch damit man im Falle eines Streites eine Basis hat.