Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Wir haben heute mit einer Freundin gerätselt, ob so etwas wohl Steuerhinterziehung oder Betrug ist.
Mal angenommen, jemand gibt etwas an, das eigentlich nicht möglich ist und das Finanzamt erkennt es an, passiert dann im Nachhinein noch etwas? Also z. B. als außergewöhnliche Belastungen eine Auto Reparatur oder eine Tierarzt Rechnung.
Ist das Steuerhinterziehung?
Was meinst Du mit "etwas, das eigentlich nicht möglich ist"?--etwas, das nicht unter "außergewöhnliche Belastungen" fällt bzw. nicht steuerlich absetzbar ist? Ich wüsste nicht, welches FA das anerkennen würde. Ich würde die genannten Dinge von vornherein aber nicht angeben, weil ich weiß, dass sie nicht absetzbar sind. Warum sollte ich mich dann so unmoralisch verhalten und es drauf ankommen lassen?
Tierarzt kannst du sowieso nicht absetzen, Autoreparatur kannst du als Privatperson nur im Rahmen der Werbungskosten absetzen, wenn es durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg passiert.
Es kann im Nachhinein durchaus etwas passieren.
Ein Teil der Steuererklärungen wird nicht explizit geprüft, sondern einfach durchgewunken, insbesondere wenn die Summe der Werbungskosten, aussergewöhnlichen Belastungen, etc. nicht überdurchschnittlich hoch ist.
ABER: Verlassen kann man sich darauf nicht. Und wenn das Finanzamt in einer Steuererklärung Unregelmäßigkeiten feststellt, darf es durchaus die letzten 5 Jahre (bei leichteren Fällen der Steuerhinterziehung) nachprüfen und das kann dann teuer werden. Denn wissentlich falsche Angaben zu machen, ist nun mal Steuerhinterziehung. Und selbst wenn man sich auf das gute, alte 'Aber das wusste ich nicht!' zurückzieht, gilt, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt.
Ein Bekannter hat auch Kindergeburtstage als Werbungskosten abgesetzt. Das ging sogar 3 Jahre gut und dann wurde er 'menschlich' geprüft und er musste für jeden Posten der letzten 5 Jahre Belege und Rechnungen vorlegen und ordentlich nachzahlen.
Grüsse
BiDi
Deine Beispiele sind schlecht gewählt. Aber du bist verpflichtet die Wahrheit bei deiner Steuer anzugeben.
Es ist also ein Steuerdelikt - umgangssprachlich Steuerhinterziehung.
Natürlich kann Im Nachhinein noch etwas passieren. Finanzämter können Bescheide noch länger ändern, wenn sie Kenntnis über neue Tatsachen erlangen, die zu einer höheren Steuer führen.
Meine Bekannte sagte, eine Freundin von ihr hätte eben Tierarztkosten als außergewöhnliche Belastungen angegeben und exakt den vorher berechneten Betrag erstattet bekommen. Die Kosten entsprechen ja der Wahrheit und es gibt dazu Belege aber ich war auch der Meinung, man kann sowas gar nicht abgeben und war verwundert, dass das Finanzamt das so durchgehen lässt.
Wenn dem wirklich so ist, dass sie diese Kosten erstattet bekommen hat, dann war das definitiv ein Versehen des Sachbearbeiters und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das nicht auffliegt.
Mehr kann man dazu nicht sagen.
Mal abgesehen davon, dass die Beispiele im Normalfall gar nicht angesetzt werden können:
Technisch wäre es kein Problem, Dinge anzugeben, die nicht angefallen sind, da meist keine Belege eingefordert werden, insbesondere, wenn die Beträge zu den Vorjahren passen. Das wäre jedoch ganz klar Steuerhinterziehung.
Sollten später Belege angefordert werden, hat man ein echtes Problem, da ausgedachte Zahlungen wohl kaum als Versehen durchgehen. Vorsatz macht sich gar nicht gut und dürfte zu einer rückwirkenden Prüfung älterer Erklärungen führen.
Die Finanzämter prüfen zum einen stichprobenartig, zum anderen thematisch. Außerdem wird bei großen Beträgen oder stark vom Vorjahr abweichenden nachgefragt. Wir müssen eigentlich jedes Jahr irgendetwas nachreichen.
Es geht ja nicht um ausgesdachte Dinge sondern um Kosten, die tatsächliche angefallen sind und für die es auch Belege und Zahlungsnachweise gibt aber die eben eigentlich nicht abzugsfähig sind.
Da könntest Du Recht haben. Ich hatte den Satz ", jemand gibt etwas an, das eigentlich nicht möglich ist " ganz anders aufgefasst, aber Deine Lesart erscheint mir stimmiger.