Berufsverbot ab 12. SSW durch AG und bis dahin Krankschreibung? Wie läuft das?

Ich bin aktuell in der 7. SSW und seit Feststellung der Schwangerschaft durch meine Frauenärztin krank geschrieben.
Ich arbeite im Vertriebsinnendienst und habe enormen Stress und Druck auf der Arbeit. Auch Überstunden werden erwartet.
Letztes Jahr hatte ich bereits eine Fehlgeburt und sowohl ich als auch meine Frauenärztin sind überzeugt, dass der enorme Stress die Ursache war. Das möchte ich nun auf jeden Fall vermeiden.
Meine Frauenärztin sagt, dass sie mich nicht ins BV schicken kann und das der AG machen muss, wenn man mir nicht adäquate Arbeitsbedingungen anbieten kann. Ich möchte meinen AG aber nur ungern vor der 12. SSW informieren.
Wie läuft das denn? Wenn ich jetzt weiter krank geschrieben werde bis zur 12. SSW falle ich ja ins Krankengeld. Kann ich danach unmittelbar ins BV? Und bekomme ich dann mein normales Gehalt im BV oder hat das Krankengeld Einfluss?

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Und warum lässt du dich so dermaßen stressen`? Das hast du doch selber in der Hand - genauso, dass du als Schwangere keine Überstunden machen musst.


Sag deinem AG, dass du schwanger bist, dann könnt ihr beide euch an die Mutterschutzrichtlinien halten. Es kann doch nicht so schwer sein, sich als erwachsener Mensch für seine eigenen Rechte einzusetzen.

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Ich habe keine Lust, dass ich meinem AG nochmal eine Fehlgeburt erklären muss, daher regeln wir das momentan üner Krankschreibung.
Überstunden begrenze ich sowieso schon auf ein Minimum. Dadurch wird aber der Druck nur noch größer, weil Arbeit liegen bleibt.

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Nunja, ich sag mal ganz blöd - dann bleibt die Arbeit halt liegen. Ist eigentlich nicht dein Problem. Du machst so viel wie du kannst in deiner normalen Arbeitszeit ohne zu viel Stress. Der Rest ist alleine das Problem deines AG. Gekündigt werden kannst du nicht in der Schwangerschaft.

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Wenn deine Ärztin der Ansicht ist dass du oder dein Kind gefährdet sind, ist es ihre Aufgabe dir ein BV zu geben. Ich arbeite auch im Vertriebsinnendienst(auch unter Stress) und kenne niemanden der da seitens des AG ein BV bekommen hat. Da solltest du nochmal Rücksprache mit deiner Ärztin halten.

Bearbeitet von ViD_
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Meine Frauenärztin kann angeblich keines Ausstellen, weil drohende Fehlgeburt keine richtige Diagnose ist. Daher meint sie, es müsse vom AG kommen.

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Nur weil Du mal eine Fehlgeburt hattest heisst das ja nicht das Dir jetzt auch eine droht.
Wenn Deine Schwangerschaft bisher intakt ist und es keine gesundheitlichen(!) Gründe gibt die das Baby oder Dich gefährden hat Deine Gynäkologin vollkommen Recht damit das sie Dir kein BV ausstellen kann.

Und warum sollte der Arbeitgeber Dir eins ausstellen? Du arbeitest im Büro oder? Es wird eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und in dieser steht ganz klar was Du darfst und was nicht, daran muss sich auch der Arbeitgeber halten.
Tut er das nicht ist es an Dir Deine Rechte durchzusetzen. Aber "Stress" ist halt kein Grund für ein BV.

Auch eine AU für Wochen weil Du keine "Lust" hast ggf. eine Fehlgeburt erklären zu müssen halte ich für sehr fraglich.

Ein BV scheint da eine "nette" Lösung bezahlt Zuhause zu bleiben und sich die Arbeit nicht anzutun... Aber ohne Grund kein BV und für das durchsetzen Deiner Rechte bist Du selber zuständig. Du bist erwachsen und wirst Mutter, das solltest Du hinbekommen und zwar auf legalem Weg.

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Wenn du aufgrund der Schwangerschaft krank geschrieben bist, kannst du die Monate ausklammern lassen bei der Elterngeldberechnung. Beim BV (Beschäftigungsverbot) glaub ich nicht, weiß ich aber nicht zu 100%. Die Höhe deines Lohns im BV würde auf Basis der 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet werden. Insofern wäre das Krankengeld irrelevant.
Sobald du auf Arbeit deine Schwangerschaft bekannt gibst, wird eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Dein Arbeitsplatz muss nun mutterschutzkonform sein. Du darfst
- regelmäßig Pausen machen und dich hinlegen
- Keine Überstunden
- Keine Nachtarbeit
- Regelmäßig aufstehen, wenn du zb viel sitzen muss
- ...

Sollte sich herausstellen, dass dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist so kann dein AG dir andere Tätigkeiten zuweisen.
Erst wenn da gar nichts mehr geht, dann wird ein BV von Seiten des AG ausgestellt. Hoher Stress ist leider soweit kein Kriterium für einen nicht mutterschutzkonformen Arbeitsplatz.
Sofern die Gyn keines Ausstellen kann, sehe ich leider deine Chancen nicht sehr gut eins zu bekommen.

Bearbeitet von Inaktiv
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(1) Bei der Bestimmung des Berechnungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Frau infolge unverschuldeter Fehlzeiten kein Arbeitsentgelt erzielt hat. (MuschG § 21)

Das heißt die Zeiten mit Krankengeld werden nicht berücksichtigt bei der Berechnung.

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Danke für die Info!
Meine Frauenärztin kann angeblich kein BV Ausstellen, weil drohende Fehlgeburt keine richtige Diagnose ist. Daher meint sie, es müsse vom AG kommen.

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Dann musst du für deine Rechte einstehen. Was ist denn, wenn du keine Überstunden machst?

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Das mache ich bereits bzw. begrenze es auf ein Minimum. Dadurch wird aber der Druck nur noch größer, weil Arbeit liegen bleibt.

Bearbeitet von sumsum85
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...und genau da musst du dir eine LmaA-Einstellung angewöhnen.
Du darfst keine Überstunden mehr machen, du arbeitest ab, was du schaffst, und der Rest ist nicht dein Problem.

Ich glaube nämlich auch nicht, dass dein AG dir ohne weiteres ein BV geben kann. Das entscheidet er ja nicht nach eigenem Empfinden, sondern muss mit dir eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes durchführen. Überstunden streichen, keine Nachtarbeit, vermehrte Pausen ist ja nix, was nicht durchführbar wäre. Streß ist kein Kriterium, der ist ja nicht meßbar und meistens auch selbst verursacht.

Es bleibt dir somit nur, die Sache locker anzugehen. Du erledigst, was du kannst, dann gehst du heim und vergisst die liegengebliebene Arbeit.

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Wenn es eine drohende Fehlgeburt wäre, dann wäre dies sehr wohl als Diagnose nach ICD verschlüsselbar. --Aber allein aufgrund einer Fehlgeburt im letzten Jahr, kann man aktuell natürlich keine Diagnose stellen. Also gibt es medizinsicherseits keine Indikation für ein BV. -Wie du mit Stress umgehst, solange der Arbeitsplatz mutterschaftskonform ist, liegt in Deiner Verantwortung.

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Deine Frauenärztin ist ja lustig.
Zum Einen gibt es Tausende von Gründen, warum eine Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endet ( 25% aller Schwangerschaften enden so im ersten Trimester). Die Aussage Deiner FÄ ist also wohl eher eine Vermutung. Deswegen gibt sie Dir vermutlich auch kein individuelles BV. Das müsste sie begründen und das kann sie nicht.

Zum Anderen stellt sich die Frage, wie Dein AG denn ein betriebliches BV begründen sollte. Dafür gibt es Kriterien und die stehen im Mutterschutzgesetz. Üblicherweise sind die durchschnittlichen Büroarbeitsplätze durchaus mutterschutzkonform oder können durch kleine Änderungen so umgestaltet werden, dass sie es sind. 'Hohes Arbeitsaufkommen' ist kein Grund ein betriebliches BV auszustellen. Das Du Dich durch das hohe Arbeitsaufkommen gestresst und unter Druck gesetzt fühlst, ist eher ein individuelles als ein betriebliches Problem. Ich schliesse mich da meinen Vorschreiberinnen an: Lerne entspannt zu bleiben. Du tust, was Du kannst und wenn trotzdem Sachen liegenbleiben, dann ist das eben so.

Grüsse
BiDi

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Wegen "Stress" gibt es kein betriebliches Beschäftigungsverbot. Wenn du einen "normalen" Bürojob hast, bekommst du zu 99% kein Beschäftigungsverbot. Dass die Ärztin dir keines ausstellt, ist auch vollkommen korrekt.