Resturlaub nach Elternzeit

Guten Morgen,

ich starte um Februar nach 4 Jahren EZ und zwei Kindern wieder in die Arbeitswelt. Bei einem vorab geführten Gespräch fiel mein Personaler aus allen Wolken als ich erwähnt habe, dass ich von der ersten SS(medizinisches BV ohne Möglichkeit den Urlaub vorher zu nehmen) und der vorzeitigen beendeten EZ zugunsten des MuSchu noch einmal sechs Wochen Urlaub übrig habe plus eben das was ab Februar dazu kommt. Sie wollen es jetzt so lösen, dass ich quasi den Urlaub an die EZ anhänge und erst komme wenn er aufgebraucht ist(also den alten).
Mein Mann meinte aber, der AG dürfte das so gar nicht beschließen ohne dass ich dem zustimme. Grundsätzlich bin ich dem nicht abgeneigt, aber ich hätte mir gerne noch ein paar Tage aufgehoben, denn man weiß ja wie oft Kinder krank werden. Kennt sich da jemand aus? Bzw. war jemand in der Situation und wie wurde es gelöst? LG

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Hi, nein dein Arbeitgeber darf das nicht bestimmen, du darfst laut Gesetz deinen Resturlaub im laufenden Jahr bzw. Im nächsten Jahr nach der EZ nehmen.

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Hast du vor den Kindern vollzeit gearbeitet und fängst jetzt auch wieder vollzeit an?

Wenn du jetzt dauerhaft in Teilzeit arbeiten solltest kann ich den aAG verstehen. Denn sonst müsste der Urlaub umgerechnet werden. Daher wäre es praktisch, wenn du ihn jetzt im Anschluss an die EZ nimmst und in der Zeit dein altes Vollzeitgehalt bekommst.

Aber wenn du nicht abgeneigt bist findet ihr ja sicher eine Lösung. Einen Monat Urlaub und den Rest aufheben oder so.

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Der Resturlaub aus Vollzeit darf beim Wechsel auf Teilzeit schon lange nicht mehr umgerechnet werden.

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Aber wie macht man es dann, wenn die Mitarbeiterin nach der EZ nie wieder Vollzeit arbeitet? Dann kann sie die Urlaubstage nehmen und bekommt diese aber mit dem Vollzeitgehalt bezahlt, also sie verdient dann in Monaten in denen sie Urlaub aus vor der EZ nimmt mehr? We macht man das buchhalterisch?

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Hallo
Bei mir war das auch so ? Ich bin wieder angefangen hatte noch so 20 Tage von vor der Geburt. 2 Monate nachdem ich wieder gearbeitet habe kam ein Schreiben ich solle laut Personalabteilung sofort den Urlaub nehmen die habe ich nicht gemacht. Ich habe denen den Gesetzestext geschickt . Dann kam was das die das so nicht buchen können weil die immer den ältesten Urlaub abziehen etc. Dann hat sich mein Chef und der Betriebsrat eingeschaltet und nun darf ich in frei nehmen . Denn auch mein Chef findet es besser wenn ich nicht so lange an Stück fehle . Aber Stell dich auf einen Kampf ein . Die Personalabteilung will einen da reinlegen , den für die sind es kosten die sie in das nächste Jahr übertragen müssen .