Höhergruppierung TV-H und Auswirkung auf Elterngeld etc.

Hallo,

vermutlich ist meine Frage sehr speziell, trotzdem hoffe ich auf eine hilfreiche Antwort. Natürlich frage ich, sobald der Änderungsbescheid da ist, auch bei der Elterngeldstelle usw. persönlich nach.

Ich bin im öffentlichen Dienst und werde nach TV-H bezahlt. Wir haben uns vor einigen Jahren einer Sammelklage auf Höhergruppierung für unsere Tätigkeit angeschlossen, welche nun Erfolg hatte.
Vor einigen Tagen ging die Nachzahlung der letzten Jahre ein (hohe 4-stellige Summe).
Momentan beziehe ich Elterngeld Plus.
Frage 1: Muss die Elterngeldstelle mein Elterngeld lt. dieser Höhergruppierung bzw. Nachzahlung anpassen / neu berechnen?
Wie gesagt, dort Frage ich, sobald der Bescheid bei mir ist.
Frage 2: Da ich zusätzlich Lastenzuschuss (Wohngeld) beantragt und bewilligt bekommen habe, fällt dieses nun durch die hohe Nachzahlung weg? Ist diese Nachzahlung als mein Vermögen zu werten oder als "Schonvermögen"? Normalerweise hätte mir das Geld ja die letzten Monate pro Monat mehr zugestanden und nicht plötzlich als große Summe!?
Auch das erfrage ich natürlich noch persönlich.

Diese Fragen lassen mir aber gerade keine Ruhe.
Vielleicht kann jemand verlässlich helfen :-)

Danke!

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Hallo.

1. Ja, denke schon, dass das EG neu berechnet werden muss. Sollte aber dann eher höher ausfallen, oder?
2. Schonvermögen darf ja ziemlich hoch sein, um Lastenzuschuss zu erhalten. Als Einzelperson 60.000 Euro - Paare noch höher. Kommt halt drauf an, wie viel ihr auf der hohen Kante habt?

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Vielen Dank für deine Antwort 😊

Genau, das Elterngeld wird dann definitiv höher ausfallen. Und wenn es nur 50 € sind , besser als nichts!

Oh okay, dass das Schonvermögen so hoch sein darf, wusste ich gar nicht