Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem Steuerklassenwechsel vor und nach Geburt wegen dem Elterngeld:
Situation:
Errechneter Geburtstermin: 09.12.2023
Mutterschutz ab 28.10.2023
Mutter:
Bemessungszeitraum für Elterngeld normalerweise: Oktober 2022 - September 2023
Bis April 2023 Steuerklasse 4 (7Monate)
Ab Mai 2023 Steuerklasse 3 (5 Monate)
Angepasster Bemessungszeitraum (damit 6Monate Steuerklasse 3 und zuletzt gültige Steuerklasse angenommen wird): November 2022 - Oktober 2023
Bis April 2023 Steuerklasse 4 (6Monate)
Ab Mai 2023 Steuerklasse 3 (6Monate) --> Elterngeldberechnung nach Steuerklasse 3
Vater:
Bemessungszeitraum für Elterngeld: Dezember 2022 - November 2023
Bis April 2023 Steuerklasse 4 (5Monate)
Ab Mai 2023 Steuerklasse 5 (7Monate)
Soweit alles richtig und sinnvoll?
Wann würde es Sinn ergeben auf Steuerklasse 3 für den Vater zu wechseln?
Was würde passieren wenn der Vater heute noch einen Steuerklassenwechsel auf Stkl. 4 abgeben würde sodass der Lohn von November 2023 mit Stkl. 4 ausgezahlt wird? Der Vater hätte dann im Bemessungszeitraum 6 Monate Stkl. 4 und 6 Monate Stkl. 5. Die zuletzt gültige Stkl. wäre ja die Stkl. 4 in diesem Fall?
Nach meiner Logik wäre dann aber das Elterngeld für die Mutter mit Stkl. 3 berechnet und für den Vater mit Stkl. 4 aufgrund der unterschiedlichen Bemessungszeiträume von Vater und Mutter. Würde das funktionieren?
Vielen Dank im Voraus!
Elterngeld: Steuerklassenwechsel vor und nach Geburt
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Hab ich rausgezogen auf der Seite des Bundesministerium.
"Falls Sie in der Zeit vor der Geburt Ihres Kindes Ihre Steuerklasse gewechselt haben, kann sich diese Änderung auf die Höhe Ihrer Steuern und Ihrer Sozialabgaben auswirken. Für die vereinfachte Berechnung des "Elterngeld-Nettos" kommt es auf die neueste Steuerklasse an. Die ältere Steuerklasse wird nur dann verwendet, wenn diese innerhalb des gesamten Bemessungszeitraums länger gegolten hat als die neuere."
So wie ich das rauslesen hast du nur 5 Monate Steuerklasse 3 gehabt, somit wird das Elterngeld auf Steuerklasse 4 berechnet. Der Besmessungzeitraum kann nicht bis Oktober 2023 gelegt werden da hier schon der Mutterschutz ist
Und das Elterngeld deines Mannes wird mit Steuerklasse 5 berechnet.
Meines Wissens kann man die Steuerklasse doch nur 1 mal im Jahr ändern.
Bei einem Steuerklassenwechsel während der Eternzeit kann es zu große Nachzahlungen kommen.
Das Elterngeld (BasisElterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b des Einkommensteuergesetzes. Der auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwendende Steuersatz wird unter fiktiver Berücksichtigung des Elterngeldes ermittelt.
Doch, sie kann den Zeitraum verschieben indem sie entweder auf die paar Tage Mutterschutz in den Monat verzichtet, also freiwillig ein wenig länger arbeitet oder aber auf die Ausklammerung wegeb Mutterschutz verzichtet.
Inzwischen kann man die Steuerklasse mehrfach ändern
Okay, die Elternstelle hat mir das anders erklärt. Haben nämlich überlegt die Steuerklassen zu wechseln.
Ausklammerungen gehen nur weiter nach vorne meinte die Damen zu mir.
Aber wenn es weiter nach hinten geht ist es ja super.