Liebe ExpertInnen,
Ich hoffe, ich kriege die Frage vernünftig ausgedrückt. Also:
Ich stelle mir gerade die Frage, ob für das Elterngeld von Kind 2 durch das "Arbeiten in Elternzeit" (von Kind 1) beeinflusst wird bzw. ob es angerechnet wird.
Szenario:
Ich arbeite z. B. jetzt in Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) und werde wieder schwanger. Kommt dann der Verdienst aus dieser Arbeit auch dem Elterngeld zugute, oder nur der Verdienst durch das Arbeiten ohne Elternzeit zu haben?
Vielen Dank & liebe Grüße
Anaie
Relevanz Verdienst Arbeiten in Elternzeit für neues Elterngeld
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Für das neue Elterngeld ist es nicht relevant, ob Du in Elternzeit oder regulär arbeitest.
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Danke dir!
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Es zählt das Einkommen in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Ob du das in elternzeit oder regulär erwirtschaftet hast, ist egal.
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Das hilft mir! Danke!!