Aufhebungsvertrag

Hallo,

ich habe eine mündliche Zusage für meinen neuen Job bekommen.

Nun wünscht sich der AG, dass ich im Januar schon anfange...
Das geht aber nur, wenn ich in meinem bisherigen Job einen Auflösungsvertrag bekomme.

Wie mache ich das jetzt am besten?

Ein paar Details wären beim neuen Job schon noch zu klären, z.b. die Eingruppierung. Auch ein paar Details zur Arbeitszeit, das ist aber eher nebensächlich.

Vor ein paar Jahren habe ich eine ganz schlechte Erfahrung gemacht, als ein potentieller AG mich am Tag der Vertragsunterschrift hängen ließ. Bzw mir einen Vertrag vorgelegt hat, der 0,0 dem entsprach, was vorher besprochen worden war.
Nun meint mein Mann völlig richtig, dass ich den Aufhebungsvertrag ja erst unterschreiben kann, wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben habe.
Ist das wirklich üblich? Also erst den Aufhebungsvertrag mit altem AG besprechen, dann den neuen Vertrag unterschreiben, dann erst den Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Puh, ich bin gerade ein bisschen überfordert damit, in beide Richtungen zu verhandeln...
Mein alter AG wird mich wohl ziehen lassen, braucht aber natürlich auch Ersatz - und evtl Bedenkzeit, weil es sehr plötzlich kommt.

Wie macht man das anderswo mit Aufhebungsverträgen?

LG

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Öffentlicher Dienst? Wenn ja, kann das noch dauern, bis du die finalen Vertragskonditionen kennst. Hat man dir wenigstens schon gesagt, ob du zum Amtsarzt musst?

Ich hatte mich letztes Jahr auf verschiedene Stellen beworben. Eine Stelle davon war auch im öD. Die hätten mich genommen, aber der Einstellungsprozess zog und zog sich und ich hatte bis zu letzt keine schriftliche Bestätigung, dass ich in eine bestimmte Erfahrungsstufe eingruppiert werden sollte. Auch stand der ganze Vertag unter der Bedingung, dass mein Führungszeugnis sauber ist und ich den Check beim Amtsarzt bestehe. Habe ich, aber auch hierüber habe ich nur die mündliche Aussage vom Arzt selber erhalten und bis zu letzt keine schriftliche Bestätigung der Dienststelle. Auch alle anderen Benachrichtigen kamen erst sehr spät und/oder waren unvollständig.

Trotzdem hätte man natürlich gerne gehabt, dass ich noch am 31. des Monats meine alte Stelle kündige. Eine Sicherheit braucht der Bewerber ja nicht...
Nein, ich habe nicht gekündigt. Wer selbst nicht aus dem Knick kommt und sich alle Möglichkeiten offen lässt, kann vom Bewerber nicht erwarten, dass er, ohne sichere Zusage und ohne die Konditionen zu kennen, kündigt.

An deiner Stelle würde ich daher noch abwarten, bis zu alle Vertragsunterlagen hast und auch der Amtsarzt sein ok gegeben hat, bevor du deinen alten AG um einen Aufhebungsvertrag bittest.
Den Aufhebungsvertrag kannst du anschließend kurz halten, da du einen neuen Job hast. Letztlich ist er ein Verzicht auf die Kündigungsfrist. Du musst nur darauf achten, dass alle deine Ansprüche (noch offener Urlaub, Überstunden o.ä.) darin abgehandelt werden, in der Regel also ausgezahlt oder noch genommen werden.

Ich habe zeitgleich zu diesem Hickmäck übrigens das Angebot eines anderen Arbeitgebers aus der freien Wirtschaft bekommen und mich für dieses entschieden. Der Einstellungsprozess hat dort von Bewerbung bis Vertragsunterschrift nur 2 1/2 Wochen gedauert im Gegensatz zu 2-3 Monaten im öD.

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TVÖD... nein, schlimmer ;-) kirchlicher AG.

Dadurch könnte es aber schnell gehen. Zum Betriebsarzt musste ich bei vergleichbaren Stellen noch nie, der AG muss also nur den Vertrag schreiben (dafür gibt es Vordrucke) und eine Stundenberechnung durchführen. Ach, und ein erweitertes Führungszeugnis brauche ich. Das habe ich aber schon, weil ich neulich schon mal eins brauchte und aufgrund der Bearbeitungszeit geistesgegenwärtig zwei bestellt habe ;-)

Hm, trotzdem muss ich jetzt mit meinem bisherigen AG reden. Ich habe da 6 Monate Kündigungsfrist und komme jeweils nur zum Quartalsende raus. Offiziell also erst Ende Juni...
Irgendeine Lösung muss her, auch wenn ich Januar ziemlich ambitioniert finde.

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Ohne den neuen Vertrag zu haben, würde ich nie kündigen - geschweige denn über einen aufhebungsvertrag sprechen.

Ansonsten - man kündigt und fragt die Personalabteilung, ob eine Aufhebung des Vertrags zum 31.12 möglich ist. So macht man das.. Manche sagen einfach ja, weils ihnen egal ist, andere sagen nein, aus Prinzip. Kommt auch etwas auf deine Stelle an und wie schnell du ersetzt werden kannst.

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"Nun meint mein Mann völlig richtig, dass ich den Aufhebungsvertrag ja erst unterschreiben kann, wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben habe."

Exakt. Stell dir vor, die Eingruppierung fällt zu deinen Ungunsten aus.

"Nun wünscht sich der AG, dass ich im Januar schon anfange..." wer solche Wünsche hat, sollte die Vertragsdetails halt etwas schneller an den Start bringen.

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Ich bin dieses Jahr in den öffentlichen Dienst gewechselt und die wollten mich auch so schnell wie möglich haben.
Ich habe denen direkt gesagt, dass das von denen abhängig ist und dass ich erst kündige, wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben habe.
Ging dann recht schnell 😃

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Wer möchte, dass du schnell beim ihn anfängst, der muss schnell liefern. Ich würde dem neuen AG ganz klar sagen, dass du dem alten erst mitteilst, dass du kündigen möchtest, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. Dann wirst du versuchen, dass Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, kannst aber nichts versprechen.

Ich hatte das auch schon mal. Da stand dann im neuen Arbeitsvertrag „Arbeitsbeginn spätestens am x.“

Meinem alten AG würde ich nichtmal mitteilen, dass ich vor habe zu kündigen, bevor der neue Vertrag nicht vorliegt und du damit zufrieden bist. Und dann braucht man auch nicht unbedingt einen Aufhebungsvertrag, sondern nur die Zustimmung des alten AG, dass sich die Kündigungsfrist verkürzt. Das geht ganz formlos.

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Hallo,

Mein Mann hat auch mal zwecks Kündigung beim AG auf den Vertrag vom neuen AG gewartet. Er hat es so gelöst, dass er sich die Rahmembedingungen beim neuen AG schriftlich durch die Personalabteilung hat geben lassen. Also Beginn, Stundenumfang, Befristung, Urlaubsanspruch und Gehalt.
Das ist nicht üblich, aber die wollten, dass er bald anfängt, weil sie ihn gebraucht haben.

So hat er guten Gefühls gekündigt und kurz vor Arbeitsbeginn beim neuen AG den Vertrag unterzeichnet.

Viele Grüße
lilavogel