Hallo,
Ich hätte da eine Frage.
Sachverhalt: Kündigung zum 15.12.23. Bis dahin Überstundenabbau und Urlaub. Nun ist es gesundheitlich so, dass eine Hüft-Op seit längerem notwendig wäre und aufgrund der Schmerzen in letzter Zeit auch nicht mehr aufschiebbar ist. Der Ausfall wird vermutlich länger als 6 Wochen dauern. Somit wäre ja dann Krankenkasse zuständig. Es besteht aber noch ein Bestandsschutz beim Arbeitsamt aus dem letzten Arbeitslosenverhältnis. Somit wäre das Arbeitslosengeld höher als Krankengeld. Bin grad überfragt, ob man sich arbeitslos melden muss. Oder ob die Krankenkasse zahlt. Aber eigentlich zahlen die ja erst nach 6 Wochen. Wer kann weiterhelfen?
Gruß sammy
Wer ist für Zahlung zuständig?
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Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Da du krank bzw. danach Krankgeschrieben bist, tust du das nicht und erhältst Krankengeld.
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Arbeitslos melden MUSS man sich nie. Wenn Du aber Geld haben möchtest und auch im Krankeitsfall Anspruch auf Krankengeld, dann solltest Du das. Also melde Dich arbeitssuchend, und für die Dauer der AU gibt es Krankengeld, dies in der Regel weitestgehend in Höhe des Arbeitslosengeldes.