Steuererklärung 6 Monaten nebenberuflich Selbstständig

Hallo zusammen,

ich kann seit Wochen keine kompetente Person beim Finanzamt erreichen der mir meine Frage beantwortet.
Ich war letztes Jahr für 6 Monate Nebenberuflich selbständig.
Ich habe im Internet gelesen das ich keine eigene Steuererklärung machen muss wenn ich nicht mehr als 410 € verdient habe. Ich habe in der Zeit nichts verdient sondern 100€ unkosten gehabt. Hab das in meiner privaten Steuerklärung angegeben.
Ich habe daraufhin eine Verwarnung vom Finanazamt bekommen, dass ich seit 1 Jahr eine Steuernummer für die Selbstständigkeit hätte beantragen müssen.
Na was den nun. Muss ich eine eigene Steuerklärung für die selbstständig machen, wenn ja was für eine?
Danke.

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Die Steuernummer hat erstmal nix mit der Steuererklärung zu tun. Du musst Deine Selbstständigkeit beim Finanzamt anzeigen und bekommst dann für das Gewerbe eine Steuernummer. Die musst auch auf jeder Rechnung auftauchen, die Du stellst.

Grüsse
BiDi

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Meinst du mit Nebenberuflich, dass du für dein Gewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast?
Selbstverständlich musst du nach der Gewerbeanmeldung eine steuerliche Erfassung machen und bekommst dann je nach Finanzamt auch eine neue Steuernummer.
Wenn du dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast, dann musst du in der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss Rechnung machen und nicht deine Ausgaben einfach so irgendwo angeben.

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Mir wurde gesagt erst wenn ich Einnahmen habe muss ich eine Steuernummer beantragen.
Das ganze habe ich jetzt nachgeholt und eine Steuernummer bekommen.
Ich mache meine Steuererklärung über wiso und da wurde gefragt ob ich selbstständig war und habe da alles eingetragen. Das waren nur die Kosten von der An- und Abmeldung der Selbständigkeit. Daraufhin meinte das Fianzamt ich muss eine Steuernummer beantragen - ist erledigt.
Ich habe nie Einnahmen generiert, da ich dann ein mega gutes Jobangebot bekommen habe und mich dagegen entschieden habe.
Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung muss ich unter der neuen Steuernummer einreichen?
Ich habe damals vom Finanzamt halt völlige Fehlinformationen bekomme und jetzt kann mir an der Hotline wieder niemand richtig helfen?

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Die steuerliche Erfassung ist nach der Gewerbeanmeldung das erste, was man machen muss.
Und auch bei Wiso muss man dann die EÜR mit abgeben.

Normal musst du die ganze Steuererklärung unter der neuen Steuernummer machen, weil ja alles zusammen gerechnet wird. Ich weiß also nicht, ob du jetzt nur die EÜR mit der neuen Nummer machen kannst.

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Verstehe ich das richtig? Du hast das Gewerbe zwar angemeldet, aber dann den Steuererfassungsbogen nicht ans Finanzamt geschickt?

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Ja genau. Mir wurde gesagt das muss ich erst machen wenn ich Einnahmen habe. Ich hatte aber nie Einnahmen.
Ich habe eine super mega gutes Jobangebot bekommen und habe mich dann gegen die Selbstständigkeit entschieden.

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Ok, ich hatte das mal vor Jahren so ähnlich. Hatte damals ein Kleingewerbe angemeldet, weil eine Bekannte mich für ein Networkmarketing-Gedöns geworben hat. Den Steuererfassungsbogen hab ich dann zwar bekommen, aber nie abgeschickt und auch nie was verkauft und nicht mehr dran gedacht, dass ich überhaupt ein Gewerbe hatte (jung, naiv und dumm damals).

Irgendwann kam dann auch irgendeine Aufforderung vom Finanzamt, wonach weiß ich gar nicht mehr. Telefonisch lies sich das alles klären und ich musste dann nur das Gemelde abmelden und den Nachweis dem Finanzamt vorlegen.

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Hi, kurz zur Begriffsdefinition weil du von „Selbstständig“ geschrieben hattest. Wenn du Einkünfte (positive/negative) aus Selbstständiger Arbeit (Freiberufler) hattest brauchst du keine Steuernummer beantragen. Aber ich gehe stark davon aus, dass du Einkünfte (positive/negative) aus Gewerbebetrieb erzielen wolltest, dann musst du schon eine Steuernummer beantragen. Die Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb laut §15 (2) Satz 1 EstG sind unter anderem auch die „Absicht Gewinn zu erzielen“ und dafür benötigt man ja auch eine Steuernummer um überhaupt Rechnungen schreiben zu können.

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Ich bin freiberuflich nebenbei selbständig und musste eine Steuernummer beantragen. Das Finanzamt muss ja prüfen können, ob bei dir die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung greift.
Zu der habe ich optiert, damit ich keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen musste und habe am Ende des Jahres meine:

- EÜR
- Umsatzsteuererklärung
- Anlage S (die gehört zur normalen Einkommenssteuererklärung)

abgegeben.

Achja, Einnahmen hatte ich in dem Jahr auch nicht, sondern ein paar Ausgaben.


An deiner Stelle würde ich beim FA anrufen, ob du jetzt noch etwas machen musst. Für die Zukunft weißt du Bescheid, dass es doch etwas mehr Aufwand ist, als gedacht.