Hallo 🙋♀️
Ich bin in der 12. Woche schwanger und gesundheitlich + psychisch ist die Schwangerschaft eine große Herausforderung. Derzeit mache ich eine Ausbildung als Erzieherin. Da es mir schon länger sehr schlecht geht ( starke Übelkeit, Schlafstörungen, Kreislauf + kann ich kaum was essen ohne mich zu übergeben ) bin ich vom Hausarzt krankgeschrieben auch weil ich in der Schule mehrmals umgekippt bin und bei Anstrengung starkes ziehen im Unterleib habe. Der Frauenarzt weiß das, nur nicht wie schlimm es mittlerweile ist und auch nicht das ich schon öfters umgekippt bin. Mein Hausarzt meinte jetzt dass der Frauenarzt mich auch krankschreiben kann
( Berufsunfähigkeitsbescheinigung) aber da mein Frauenarzt manchmal echt nicht einfühlsam sein kann oder auch komisch reagiert hatte ich Angst schon vorher das Thema anzusprechen. Nächste Woche will ich ihn aber ansprechen und erzählen wie es ist aber ich habe etwas bedenken dass er mich ernst nimmt. Ist dieser Grund ausreichend oder wird es nichts machen?
LG
Ist das ein Grund für ein Beschädigungsverbot
Es gibt ja zwei Arten von BV.
Das vom Betrieb. Erhält man durch den AG, wenn die Arbeitsstelle nicht schwangerengeeignet ist und sich keine Alternative finden lässt. Manche bekommen auch ein Teil BV für die Arbeit am Patienten zum Beispiel.
Das vom Frauenarzt. Geht über den Arzt, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes bedroht ist. Beispielsweise Bluthochdruck, zu kurzer Gebärmuttermals, etc.
Dein Zustand kann sich ja wieder bessern, und wird daher eher kein Grund für ein BV sein.
Gründe für ein BV durch den AG, also den Träger können sein: unzureichender Impfschutz und nicht genug Antikörper (z.b. masern) oder bei uns wenn u3 kinder in der Einrichtung betreut werden.
Ich vermute bei dir wird es eher weiterhin auf eine Krankschreibung hinauslaufen
Nein, das sind noch „normale“ Beschwerden einer Schwangerschaft, die sich jederzeit wieder verbessern können.
Machst du die Pia- Ausbildung zur Erzieherin? Dann ist dein AG für das BV verantwortlich.
Bei mir damals war es noch die klassische schulische Ausbildung mit mehreren Praktika. Eine Mitschülerin hat die Ausbildung dann pausiert, weil sie zwar am Unterricht teilnehmen konnte, aber nicht an den Praktika.
Ich musste mal kurz Pia googeln. Ich hab einen Teil der Erzieher-Ausbildung in Optiprax gemacht (Erzieher-Ausbildung in optimierten Praxisphasen), das ist so ähnlich, aber Praxis und Theorie tatsächlich halbe halbe.
Ja mir war Pia auch neu und ich weiß auch gar nicht, ob es das jetzt in ganz Deutschland gibt oder das jetzt hier regional ist🫣
Ja bei mir war das vor 17 Jahren eine rein schulische Ausbildung und bei mir dann auch gleichzeitig mit der allgemeinen Hochschulreife. Hatten dann im Jahr nur 7 oder 8 Wochen Praktikum und wenn man die halt nicht machen konnte, galt das Jahr als nicht bestanden.
Da blieb nur das Pausieren.
Für sowas bekommst du kein Berurfsverbot...nur eine Krankschreibung für hier und jetzt und auch die nicht für so lange. Die Symptome sind im erstem Trimester total normal, mehr als die Hälfte der Schwangeren kämpft damit... im zweitem und drittem Trimester wird es deutlich besser.
Liebe Paulina,
ich würde dir raten dich mal an eine Schwangerschaftsberatungsstelle zu wenden und dich zu informieren. Beim BV spielt auch eine Rolle wer für dich zuständig ist (über welchen Träger bist du angestellt etc.), denn manchmal gibt es Vordrucke in denen die “Bedingungen” genau geregelt sind. Bei der Arbeit als Erzieherin kommt es tatsächlich auf dein Tätigkeitsfeld an, auf die Gefährdungsbeurteiltung dir mit Mitteilung der Schwangerschaft gemacht werden muss oder eben deinen Arzt.
Ich würde auf jeden Fall noch zum Betriebsarzt gehen und über einen FA Wechsel nachdenken, wenn ich mich da unwohl fühle.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, dass Leute schon für mehr aber auch für weniger bis nichts ins BV geschrieben wurden. 🤷🏻♀️
Viel Erfolg und alles Gute für die Schwangerschaft.💪🍀🍀
Hallöchen 🤗
An sich sind deine Beschwerden kein Grund für ein BV, sondern eben einer AU. Gründe wurden hier ja bereits genannt.
Sollte es dir jedoch psychisch weiterhin schlechter gehen ohne Besserung in Sicht - ausschließlich durch die Arbeit bedingt (bspw. Mobbing) - ist deine Gesundheit, sowie die deines Kindes bedroht. Vom FA kann dann ein BV ausgestellt werden. Aber!, dies kommt meines Wissens sehr selten vor, da der FA in gewisser Weise haftet. Sollte sein individuelles BV nämlich angezweifelt werden, so haftet er und muss bspw. den "Ausfall-Betrag" an deine Arbeitsstelle zurückzahlen. Als Erläuterung, damit man weiß und nachvollziehen kann, warum viele FA wirklich nur in bestimmten Fällen ein individuelles BV ausstellen.
Ansonsten würde ich - so wie es die anderen bereits gesagt haben - mit dem Betriebsarzt reden. Möglicherweise wird ein BV vom Betrieb ausgesprochen.
Liebe Grüße und gute Besserung 🍀
„ Sollte sein individuelles BV nämlich angezweifelt werden, so haftet er und muss bspw. den "Ausfall-Betrag" an deine Arbeitsstelle zurückzahlen“
Hast du mal ein konkretes Beispiel dafür, Gerichtsurteil o.ä.?
Das sind die üblichen Schwangerschaftsbeschwerden die bald wieder nachlassen.