Frage zu ärztliches BV ?

Hallo ihr lieben …

Ich habe da mal „wieder“ eine Frage , die mich nun seit 2 Tagen beschäftigt und worüber ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte. Daher hoffe ich hier dazu etwas zu erfahren.

Also ich bin in Beschäftigungsverbot, welches direkt am Anfang von meiner FÄ ausgestellt worden ist, aufgrund einiger Risiken und weil ich in der Kinder und Jugendhilfe arbeite (Erzieherin) .

Nun habe ich eine Email meiner Chefin erhalten wo folgendes drin steht; ich zitiere;
„ Desweiteren sind Sie trotz Ihres Beschäftigungsverbotes verpflichtet, uns mitzuteilen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind. “

Nun ist meine Frage, wie kommt Sie darauf?
Ich habe noch nie davon gehört das ich im BV , eine AU/Krankschreibung oder so einbringen müsste?
Hat dazu hier vielleicht jemand eine Antwort?


Ich bedanke mich und hoffe auf Antworten.


Liebe Grüße
Andrea

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Soweit mir bekannt, schlägt das AU das BV. Also wenn du krank wirst im Winter zb und zum Arzt gehst und der dich krank schreibt dann bist du im AU trotz BV.

Und das will dein AG wissen vermutlich weil unterschiedlich abgerechnet wird.

Bearbeitet von MissionBaby
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Hallo Andrea,
Ich glaube deine Chefin hat da was falsch verstanden, da du ja nicht krank geschrieben bist. Kannst ihr ja schreiben das du ab sofort bis Ende Elternzeit nicht da bist 🤭
Und als Erzieherin bekommt ja sowieso direkt ein BV, kann sie sich ja im Internet nachforschen.

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So ein Unsinn.

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Doch. In Dresden ist es so.

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Vermutlich ist deine Chefin sehr korrekt.
Da eine AU vorrangig ist, wird sie sich die Gehaltsrückerstattung dann über eine andere Umlage und evtl noch über deine Rückversicherung des Betriebes zurückholen.
Für dich sollte dies keinen Nachteil haben, es sei denn du bist so lange krank geschrieben, dass du ins Krankengeld fällst.

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Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Dann weiß ich jetzt Bescheid.
Naja aber krankgeschrieben bin ich ja nicht. Daher hatte es mich verwundert.


Liebe Grüße
Andrea

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Dann teil deiner Chefin mit, dass du aktuell nicht krankgeschrieben bist, aber dich meldest, falls du zwischendurch kranlgeschrieben wirst, statt einfach im BV zu sein.

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Dann sind ganz normale und auch korrekte Formalitäten von deinem AG, denn eine AU schlägt ein BV - zumindest in der Theorie. Die Wenigsten lassen sich in einem BV wohl krank schreiben, weil der Sinn nicht gesehen wird - aber, wenn man es ganz genau nimmt, müsste man sich auch im BV eine AU für z.B. eine Grippe o.ä. ausstellen lassen und einreichen. Macht in der Praxis nur keiner...

Das hat für die KK und den AG abrechnungstechnische Gründe...

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Vielen Dank.
Ja nachdem ich das jetzt hier so gelesen habe, macht es auch Sinn warum danach gefragt wird.
Ich hatte die Frage meines AG jedoch nur falsch verstanden, ich dachte er wolle zu dem BV auch noch eine AU sehen.
Naja aber hat sich ja nun aufgeklärt, dank der lieben und hilfreichen Antworten hier.


Liebe Grüße
Andrea

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Wofür dann eine Au? Man geht ja eh nicht arbeiten. Man ist auch nicht verpflichtet, wenn man krank ist, zum Arzt zu gehen.

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