Teilselbstständigkeit, Mutterschutz

Hallo liebe Gemeinde,

Ich bin aktuell dabei meine nebenberufliche Selbständigkeit zu gründen. Geplant war erst in Teilzeit zu gründen, das langfristige Ziel is die Vollzeit Selbständigkeit.
Jetzt bin ich tatsächlich frisch schwanger. Laut meiner Berechnung würde mein Arbeitsvertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber ca 4 Wocher vor dem Mutterschutz auslaufen.
Welche Vorgehensweise wäre hier zu empfehlen? Wo könnte ich mich wenden?

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Was ist denn dein Anliegen? Also was möchtest du überhaupt erreichen?

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Ich möchte gerne wissen wie alles abläuft. Habe Ich Anspruch auf Arbeitslosengeld für die 4 Wochen? Davor habe ich die letzten 24 Mobate durchgehend am selben Arbeitgeber gearbeitet. Wie sieht es mit Mutterschutzleistungen aus? Oder würde dann z.B. meine Teilselbständigkeit als vollselbstständigkeit gelten (mit alle dazugehörigen Ausgaben z.B. sozialversicherung?) Welche Stelle könnte mich hier informieren?

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Du hast Anspruch auf ALG1 für die Zeit bis zum Mutterschutz. Im Mutterschutz bekommst du dann Geld von der Krankenkasse, ca. In gleicher Höhe wie dein Arbeitslosengeld.
Wie deine Selbstständigkeit angerechnet wird, würde ich am besten telefonisch beim Arbeitsamt erfragen, bevor du dort das ALG beantragst. Ich vermute aber, dass du nicht als voll selbstständig giltst, so lange dein ALG höher ist, als deine selbstständigen Einkünfte. So ist es ja mit deinem Lohn auch, so lange dein Bruttogehalt jeden Monat höher ist, bist du hauptberuflich Angestellte. Im Zweifel die Selbstständigkeit ab Vertragsende Ruhen lassen und dann nach der Geburt wieder starten, wenn du so weit bist!

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Hast du schon gekündigt? Wenn nein, würde ich diese aufschieben. Dann kannst du dich entspannt nach der geburt um die Selbstständigkeit kümmern.

Elterngeld erhälst du auf Basis der 12 Monate vor dem mutterschutz, so dass du bei einem vertragsende 1 Monat vor dem Mutterschutz einen Monat hast, der mit 0 in die Berechnung eingeht.

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Danke für deine Antwort.
Ich habe nicht gekündigt, aber mein Vertrag ist befristet und läuft 4 Wochen vor Mitterschutz aus. Ich gehenicht davon aus, dass der verlängert wird, da die Grpndung nebenberuflich bereits bekannt ist

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Bedenke auch, daß du mach dem EG deine Kk selbst zahlen musst. Du hast keine Ez, da du keinen AG mehr hast.

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Hallo,

du bist Angestellte und selbstständig. Somit hast du Mischeinkünfte. Dein Elterngeld richtet sich dann nicht nach den 12 Monaten vor der Geburt, sondern nach dem Kalenderjahr 2023, wenn dein Kind 2024 geboren wird.
Denke dran, dass du fürs Elterngeld den Steuerbescheid 2023 brauchst, also spute dich im neuen Jahr mit der Steuererklärung für 2023.

Das wurde zwar nicht explizit gefragt, aber ich dachte ich schreibe es mal als Zusatzinfo.

Alles Gute!!!

Bearbeitet von vorblida
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Ich hatte auch schon überlegt, ob ich das schreibe. Das was du sagst, stimmt, falls sie dieses Jahr noch mehr als 410€ selbstständig einnimmt. Da sie aber ihre Selbstständigkeit grade erst "vorbereitet" und noch nicht ausübt, ist das etwas unklar.

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Hallo, danke für deine Antwort!

Tatsächlich ist die Gründung für Dezember oder Januar geplant, das Kind soll , wenn alles gut geht erst in Juli kommen.
Ich weiß noch nicht ob es in diesem Kalenderjahr Einkünfte geben wird. Wenn ich Mischeinkünfte ab 2024 habe, greift die Regelung trotzdem?

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