Elterngeld abhängig vom Verdienst des Vaters? Mehr aös 300.000€

Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage.. wenn ich nur für mich Elterngeld beantrage, ist das Einkommen meines Partners relevant? Online habe ich gelesen, dass die max. Grenze für Elterngeld bei 300.000€ im Jahr liegt. Da liegt er drüber, ich jedoch bei weitem nicht!

Heißt das, dass ich kein Kindergeld bekomme? Eigentlich haben wir unser Einkommen immer getrennt voneinander gehalten. Falls ich kein Elterngeld bekommen sollte, habe ich ja gar kein Geld, abgesehen von dem Kindergeld zu Verfügung. Vielleicht könnt ihr mir da helfen.

Liebe Grüße

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Irgendwie bin ich gerade etwas sprachlos. Dein Partner und Vater des Kindes verdient > 300.000 Euro und DU machst dir Gedanken, dass du nicht abhängig von ihm sein willst und lieber Elterngeld haben willst - vom Staat? Also quasi Steuern von uns allen hier, obwohl ihr so dermaßen absurd viel verdient?

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Ich und mein Partner sind weit entfernt von solch einem Einkommen.
So oder so finde ich solche Kommentare in den ganzen Debatten völlig unsachlich und unnötig.
Wir Frauen sollten eigentlich zusammenhalten.
Was denkst du denn wieviel Steuern der genannte Partner dann erst zahlt?

Bearbeitet von Fanny220
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Die Verdienstgrenze macht aber Sinn - und zuerst ist der Vater in der Pflicht.

Mit Kinderfreibetrag zahlt er jetzt weniger Steuern, das Geld kann er nun fürs Kind verwenden.

Sie traut sich anscheinend nicht, den Vater um finanzielle Hilfe zu bitten, sie möchte anscheinend finanziell unabhängig sein. Aber warum soll die Allgemeinheit ihre Unabhängigkeit bezahlen?

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Wenn ihr nicht verheiratet seid, ist er dir und deinem Kind unterhaltspflichtig. Bei dem Gehalt würde ich auch sagen - aber Hallo!!! Ist er unterhaltspflichtig.

Und ja, wenn ihr zusammenlebt, ist dein Geld ab 2024, da wären schon 150.000 zu versteuerndes einkommen ausreichend, auch von ihm abhängig. Bei dem Gehalt wirst du kein elterngeld bekommen, da er so viel verdient. Exorbitant viel.

Ihr solltet - selbst wenn du elterngeld bekommst - dringend euer Finanzkonzept überarbeiten. Er kann nur arbeiten und so viel verdienen, weil du dich um das Kind kümmerst, sonst müsste er eine kinderbetreuung bezahlen.

Eigentlich frage ich mich gerade, ob das ein Witz ist. Es kann ja wohl nicht sein und dein Ernst gewesen sein bei einem Gehalt von über 300.000 seiner Partnerin, die ein gemeinsames Kind bekommt, NICHTS zu geben.

Bearbeitet von Sternchen3030
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Naja ich möchte nicht auf seine Kosten leben. Jetzt, wenn ein Kind auf dem Weg ist, ist das was anderes. Davor wollte ich einfach gerne mein eigenes Geld verdienen! Ich weiß nicht, was daran verwerflich ist?

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Um vorher geht es mir gar nicht. Es geht um das Kind - Euer Kind..
Wie ihr das vor dem Kind gemacht habt, ist dafür vollkommen irrelevant.

Mit Kind hast du einen realen gehaltsausfall, der sich auf dein weiteres Leben auswirkt. Das Kindergeld deckt nicht die Kosten eines Kindes. Kinderbetreuung kostet Geld. Kinderbetreuung ist meistens nicht so lange, dass beide vollzeit arbeiten können.

Da ist es für mich selbstverständlich, dass man dann nicht mehr getrennt rechnen kann. Du benachteiligst dich dann freiwillig und zwar bis zur Rente.

Da geht es nicht darum, dass ihr 50/50 machen müsst oder 60/40. Sondern dass er deinen Ausfall finanziell abfangen muss. Warum soll der Staat mit einer lohnersatzleistung für dich aufkommen, wenn er es zahlen kann ohne dabei in eine finanzielle schieflage zu geraten?

Bearbeitet von Sternchen3030
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Hey!

"Falls ich kein Elterngeld bekommen sollte, habe ich ja gar kein Geld"
Charakterlich scheint dein Partner ein Fehlgriff zu sein.
Sprich mit ihm über eine gemeinsame Kasse. Ansonsten kannst du ihn zu Unterhaltszahlungen auffordern- für dich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes und für das Kind allgemein. Das wäre für mich aber eine Bankrotterklärung der Beziehung.

Liebe Grüße
Schoko

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Du kennst unsere Beziehung ja gut 😂 Ich möchte einfach nicht auf seinen Kosten leben.

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Nun ja, aber wie stellst du es dir denn vor? Dann musst du arbeiten und ihr müsst eine andere Variante für die Kinderbetreuung suchen.

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Guten Morgen,

Bei der Einkommensgrenze zählen beide Einkommen, egal ob er auch Elternzeit nimmt oder nicht. Ihr müsst den Einkommenssteuerbesscheid vom Vorjahr dazu packen. Wenn ihr getrennt veranlagt seid, da kein Ehepaar, dann beide Bescheide.

Von der ersten Schilderung würde ich sagen, dass du dann kein Elterngeld bekommst und ihr da eine Regelung finden müsst. Das trifft aber doch fast alle Paare. Mit meinem Elterngeld komme ich auch nicht aus - also stockt mein Mann mein Gehaltsminus im ersten Jahr auf. Im zweiten Jahr bekomme ich gar kein Elterngeld mehr - dann setzen wir uns erneut an den Tisch.

Die Grenze soll ab 2024 auf 150.000 Euro gesenkt werden - das ist aber noch gar nicht durch und wird im Dezember neu beraten. Bitte bei der Wahrheit bleiben ;)

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Wenn Ihr zusammen wohnt, dass ist das Gehalt von dem Vater selbstverständlich relevant, denn ansonsten würde die Einkommensgrenze in den seltensten Fällen Sinn machen. Wenn Ihr also über 300.000€ zu versteuerndes Einkommen habt (ab nächstes Jahr evtl 150.000€), dann gibt es kein Elterngeld.

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Getrennte Konten sind schön und gut bevor man Kinder hat und beide die Möglichkeit haben so viel zu arbeiten, wie sie wollen.

Wenn du weiterhin von deinem eigenen Geld leben möchtest, was ich absolut nachvollziehen kann, dann solltet ihr überlegen, ob ihr nicht beide eure Arbeitsstunden reduziert. Dann kann jeder abwechselnd arbeiten und das Kind betreuen. Wenn das nicht geht/gewünscht ist musst du mit deinem Partner aushandeln, wie viel er dir für deinen Verdienstausfall und die Kinderbetreuung zahlt. Wir Frauen sind da leider viel zu zurückhalten und denken immer, es wäre selbstverständlich, dass wir zum 0-Tarif Zuhause alles regeln. Nein, so sollte es nicht sein!

Ich bin immer wieder verwundert, dass sowas erst recht spät innerhalb der Beziehung angesprochen wird. Bei einer geplanten Schwangerschaft sollte sowas vorab geklärt werden! So doof sich das anhören mag, aber als Frau ist man dann noch in der besseren "Verhandlungsposition", als wenn man bereits schwanger ist.

Bearbeitet von Tinu90
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Wir waren vor der Geburt unseres Kindes noch nicht verheiratet, haben aber vorher die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beantragt und da steht sogar die Unterhaltspflicht drin. Wenn ihr geregelt habt, dass du in Elternzeit gehst, dann sollte dein Partner einen Ausgleich zahlen. Für diese Zeit musst du deinen Stolz etwas ablegen. Was sagt denn dein Partner dazu? Bei 300.000 Jahresverdienst ist es wohl absolut kein Problem dir kommentarlos jeden Monat genug Geld zu überweisen. Da muss man gar kein großes Ding draus machen.

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Nun ja...die Einkommensgrenze gibt es ja, weil davon auszugehen ist, dass Eltern mit einem entsprechend hohen Einkommen auch ohne jegliche Unterstützung des Staates in der Lage sind den Verdienstausfall, den ein Baby mit sich bringt, gut zu kompensieren.
Wer dabei wieviel zum Familieneinkommem beiträgt, ist egal, denn ihr seid gemeinsam Eltern. Sollten ihr nicht verheiratet sein, ist im Zweifel eben dein Mann verpflichtet dir und dem Kind Unterhalt zu zahlen.
Ja, du wirst, wenn du in Elternzeit bist, von deinem Partner abhängig sein, aber das ist er auch von dir, denn er kann nur in dem Umfang weiter arbeiten, weil du dich um euer Kind kümmerst. Ansonsten müsste er das nämlich auch tun oder alternativ eine entsprechende Betreuung bezahlen.

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😶😶😶