Still-Beschäftigungsverbot und Elterngeldbezug

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand mit dem Still-BV aus?
Nach Geburt werde ich dieses, sofern es mit dem stillen klappt, bekommen.

Mein Partner möchte für 2 Monate Elternzeit und natürlich auch Elterngeld beantragen.

In welchem Zeitraum kann er dies tun, um das Basiselterngeld zu bekommen?
Normalerweise innerhalb der ersten 14 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe. Nun fand ich aber folgendes im Internet:

„Wenn nicht wenigstens ein Elternteil auf einen gewissen Teil seines bisherigen Einkommens verzichtet, entfällt der Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monatsbeträge Elterngeld (umgangssprachlich die zwei Väter- oder Partnermonate)!“

Da ich im Still BV nicht weniger Einkommen bekomme als vorher, entfallen dann also die zwei Monate und er kann „nur“ die ersten 12 Monate Basis EG bekommen?

Danke fürs lesen :)

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Durch das 'Still-BV' hast Du ja keine Elternzeit, dadurch gibt es auch keine Partnerschaftsmonate. Allerdings kannst Du auch nach dem ersten Lebensjahr noch in Elternzeit gehen (und soweit ich weiss, dann auch Elterngeld). womit dann der Gehaltsverzicht erfüllt wäre. Genau weiss ich das aber auch nicht.

Was machst Ihr eigentlich, wenn's mit dem Stillen nach 2 oder 3 Monaten nicht mehr klappt? Elternzeit muss ja 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden. Kriegt Ihr da die Betreuung überbrückt?

Grüsse
BiDi

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Danke für deine Antwort. Das ist echt ein schwieriger Fall.
Ich steige leider einfach nicht durch und die bei der EG Stelle auch nicht mehr.
Ich dachte, dass auch Väter bis zum 14 Lebensmonat ihre zwei Monate BasisEG beziehen können. Unabhängig was die Mutter hat oder bekommt.

Ja, tatsächlich haben wir noch Plan B und C in der Tasche für diesen worst case.

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Ich verstehe gerade das Problem nicht. Er verzichtet doch auf sein Einkommen? Damit hat er dann natürlich auch Anspruch.

Die Sache mit dem Still-BV finde ich schwierig, wenn es deine Elternzeit ersetzen soll. Ein BV setzt erstmal voraus, dass du gerne arbeiten würdest. Ist das so oder planst du, zu Hause dein Kind zu betreuen?
Wenn du arbeiten und gleichzeitig stillen möchtest, du aber zum Beispiel mit Stoffen arbeitest, die in die Muttermilch übergehen können, kannst du ein BV bekommen. Wenn du aber gar nicht vorhast zu arbeiten, ist die Anmeldung von Elternzeit der "richtige" Weg.

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Ein Still-BV anstatt EZ einzufordern halte ich auch für keine gute Idee.

Einer Freundin von mir ist das auf die Füße gefallen. Sie ist Laborantin und ihr wurde auch ein Still-BV in Aussicht gestellt, sie beantragte keine Elternzeit und als sie sich zum Ende des Mutterschutz wegen des Still-BVs meldete, hatte die Personalchefin gewechselt. Die roch den Missbrauch und fand schwipdiwup für sie eine "geeignete" Stelle in der Verwaltung. Sie musste dann den 3. und 4. LM Vollzeit (!) arbeiten. Durch den Stress, Ärger und die lange Trennung von Kind klappte auch das Stillen nicht mehr. Sie bereut das ganze sehr.

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Wenn du das Still-Beschäftigungsverbot als Ersatz für eine reguläre Elternzeit vorsiehst, denk daran, dass 4 Monste nach der Geburt dann kein Kündigungsschutz besteht und du entsprechend dann gekündigt werden könntest.

Bearbeitet von Bliblablubb123
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Warum willst du denn ein Still Bv? Damit du länger Anspruch auf mehr Geld hast?

Da du dann ja nicht in Ez bist, könnte der AG dich nach dem Mutterschutz kündigen.