Was ist bei Volljährigkeit zu tun?

Hallo,

unser Kind wird im Januar 2024 volljährig. Was muss ich alles tun?

- Kindergeld?
- Steuer / Finanzamt - irgendwelche Anträge stellen?
- Krankenkasse?
- Versicherungen prüfen

Muss ich mich da um etwas kümmern oder kommen die auf mich zu?

Viele Grüße
Gotschie

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Das kommt drauf an. Wohnt das Kind denn noch zu Hause oder außerhalb. Ist es noch in der Ausbildung oder ist es erwerbstätig.

Unsere Tochter hat mit 18 noch zu Hause gewohnt und ging zur Schule.

Die Familienkasse hat uns damals angeschrieben und abgefragt, ob unsere Tochter noch in der Ausbildung ist. Ich hab das Formular ausgefüllt und zurück geschickt, damit war das Thema Kindergeld erledigt.

Steuer muss man gar nix machen. Wir geben unsere Tochter in unserer Steuererklärung mit an. Wenn Dein Kind selbst Einkommen hat, muss es dann seine eigene Steuererklärung erstellen.

Versicherungen prüfen, kann nix schaden. Wir haben unsere Versicherung so umgestellt, dass keine Personen ansich, sondern alle Personen, die in unserem Haushalt leben, versichert sind. Persönliche Versicherungen, wie Krankenzusatz z.B. hat das nicht interessiert.

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Hallo,

die Kindergeldkasse hat sich bei uns gemeldet, meine Tochter ging damals noch zur Schule und musste sich dort darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen, die haben wir eingereicht.

Mit unserem Versicherungsberater hab ich einen Termin gemacht und durchgesprochen, denke, das kann man nicht pauschal sagen, da ja jeder unterschiedliche Versicherungen hat.

Für meine Tochter hatte ich schon jahrelang eine NV-Bescheinigung, die hat sie vorzeitig zurückgegeben, als sie ihr duales Studium begonnen hat und daher die Voraussetzung nicht mehr vorlag, seitdem macht sie eine eigene Steuererklärung. Ausschlaggebend hierfür ist aber nicht die Volljährigkeit, sondern das Einkommen.

Viele Grüße
H.

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Wenn sie ein eigenes Bankkonto hat, kurz bei der Bank anrufen. Mein Sohn hatte da einen Termin, weil einiges umgestellt werden musste. (Ich habe dann zeitgleich eine Vollmacht bekommen, er wollte es selbst so, das ist aber nicht notwendig).

Sollte sie Unterhalt bekommen, dann ändert sich hier auch einiges. Falls nein, alles gut.

Wenn sie den Führerschein hat und bisher BF 17 hatte, auch nochmal bei der KfZ-Versicherung nachfragen.

Bei uns hat der Kindergeld"antrag", 18 geworden und Schüler der zu Hause wohnt 13 Wochen gedauert, also ruhig jetzt schon beantragen. (Würde aber bei langer Bearbeitungszeit nachgezahlt).

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Hallo!

Ganz wichtig ist es, sich eine Generalvollmacht unterzeichnen zu lassen.

"Mit der Volljährigkeit dürfen Eltern für ihre Kinder nicht mehr entscheiden. Auch nicht in Notsituationen. Warum eine Generalvollmacht gerade dann besonders wichtig ist."

Beste Grüße
Janine