Weil das Thema hier auch viel diskutiert wurde, vielleicht für einige interessant:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/elterngeld-senkung-einkommensgrenze-100.html
Kürzung der Einkommensgrenze beim Elterngeld schrittweise für Geburten ab 01.04.2024
Danke für das Update.
Was ich mich allerdings frage ist, wie das funktionieren soll, wenn einer der Partnermonate innerhalb des ersten Jahres alleine genommen werden muss. Letztlich führt das dazu, dass der Mann mindestens 3 statt bisher 2 Monate EZ nehmen muss, denn in der Regel wird es für den Arbeitgeber keinen Sinn machen, dass die Mutter ihre EZ für einen Monat unterbricht.
Frau nimmt also 11 Monate EZ (oder weniger) und Mann mindestens 3, damit er mindestens einen Monat davon alleine im 1. Lebensjahr nehmen kann.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Sehe ich genauso. Ich bewerte das aber eher positiv und sehe da keinen Fehler drin.
Ich schätze, dass die Varianten "in Papas Elternzeit machen wir Familienurlaub" oder "Papa renoviert 2 Monate während Mama weiter das Kind bespaßt" nicht weiter mitgefördert werden sollen.
Blöd wird es für die, die die 2 vollen Partnermonate am Ende des ersten Lebensjahres für die Kita-Eingewöhnung nutzen möchten. Da muss das Kind dann entweder früher gehen (falls überhaupt möglich) oder es gibt finanzielle Einbußen für die Familie. Zumindest im bisher klassischen Fall Mama 1 Jahr, Papa 2 Monate.
Praktisch ists für Familien, wo erst der eine Partner 7 Monate und dann der andere 7 Monate nimmt.
Halli Hallo,
Ich hätte tatsächlich noch eine andere Frage.
Wenn das Einkommen über der Grenze ist und man als Frau kein Elterngeld bekommt, wie ist das denn dann mit der Krankenversicherung? Normalerweise wenn man Elterngeld bezieht, ist man ja weiterhin versichert. Wie verhält sich das, wenn man über der Grenze ist? Muss man dann freiwillige Beiträge bezahlen, weil man sonst nicht mehr krankenversichert wäre oder ist man trotzdem weiterhin pflichtversichert?
Danke euch 😊 dazu konnte ich nicht wirklich was finden.
Soweit ich weiß hängt die Versicherung nicht vom Elterngeld, sondern von der Elternzeit ab. Hat man also einen laufenden Arbeitsvertrag, der nur aufgrund von Elternzeit ruht, dann müsste man auch Krankenversichert sein.
Ich bin sehr gespannt wie das sein wird. Wir erwarten im Mai unser Kind.
Geplant war eigentlich das mein Mann im 1 Jahr 2 Elterngeld Plus Monate nach der Geburt und zur Einschulung/Kindergarteneingewöhnung der mittleren nimmt, da wir schon 2 Kinder haben. Das wird ja dann wohl nichts.
So wie ich das verstehe darf man nach den 14 Monaten aber trotzdem ElterngeldPlus parallel nehmen auch wenn man nicht arbeitet.