Steuerklassenverteilung in der Elternzeit, 2. Kind

Hallo ihr lieben,
wir haben bisher ein Kind. Bei Wiedereinstieg in den Job in Teilzeit nach der Elternzeit haben wir die Steuerklassenverteilung 3 (ich)/ 5 (mein Mann, obwohl wesentlich höheres Gesamteinkommen) gewählt, damit ich ein möglichst hohes Netto Einkommen haben, das sich ja wiederum auf das Elterngeld für Kind nr 2 auswirkt.
Kind Nr 2 kommen kommendes Frühjahr. Nun überlegen wir ob wir in der Elternzeit bzw. für die Elternzeit nach der Geburt die Steuerklassen wechseln sollen sodass mein Mann die 3 hat und ich ohne Einkommen die 5. gibt es da was zu beachten? Ich habe gelesen das es mit unter zu Nachzahlungen kommen kann. Wovon hängt das ab, kennt sich jemand aus?
Vielen Dank!

1

Das hängt von drölfzigtausend verschiedenen Dingen ab. Es ist absolut unmöglich aufgrund Deiner Schilderung zu sagen: 'Ja klar, ihr kriegt 'ne fette Nachzahlung 'reingedrückt'.

Google bitte mal 'Progressionsvorbehalt' und / oder gib' die voraussichtlichen Daten für das betreffende Steuerjahr mal grob in ein Steuerprogramm ein. Dann bekommst Du ein Eindruck ob und wieviel Ihr für die Nachzahlung zurücklegen solltet.

Grüsse
BiDi