Hallo zusammen,
eigentlich bin ich eher eine stille Mitleserin, aber da ich auf meine Frage keine Antwort finde, möchte ich sie nun einmal hier stellen.
Mein Mann und ich sind beide in sog. "systemrelevanten" Berufen tätig. Wir haben zwei Kinder die in die Kita gehen, dabei ist eines noch im Nest in der Kleinkindbetreuung. Nun ist es zum wiederholten Male so, dass die Kita sehr kurzfristig einzelne Gruppen schließt, da krankheitsbedingt das nötige Personal fehlt. Eine Notbetreuung gibt es leider auch nicht. Glücklicherweise konnten diese Tage bisher oft dadurch abgefangen werden, dass ich sowieso meinen freien Tag hatte. Aber das ist natürlich nicht immer so. Großeltern oder andere Verwandte die die Betreuung übernehmen könnten haben wir hier nicht. Insbesondere das jüngere Kind kann auch nicht bei Freunden untergebracht werden.
Ich Frage mich nun also, wie die rechtliche Situation gegenüber unseren Arbeitgebern tatsächlich ist. Weder mein Mann oder ich, noch unsere Kinder sind krank. Auf welcher Grundlage darf ich also zu Hause bleiben? Und wie ist es mit Lohnfortzahlung? Das hiesige Jugendamt ist nicht zu erreichen um mit mir dieses Problem zu erläutern...
Ich hoffe jemand kennt die Antwort.
Viele Grüße
Kita geschlossen wg. Personalengpässen
Hallo,
Bei uns ist die Tagesmutter heute kurzfristig krank geworden und ich musste einen Tag Urlaub nehmen.
Der Wegfall der Kinderbetreuung ist ja das private Problem der Arbeitnehmer und nicht des Arbeitgebers. Daher hat man wohl nur die Möglichkeit Urlaub zu nehmen (bezahlt oder unbezahlt, wenn man keinen mehr hat), die Arbeitszeit zu verschieben oder auch Überstunden abzubauen.
Krank machen, egal ob Kind oder man selbst, kann nach hinten losgehen. Ich arbeite in dem Dorf in dem auch die Tagesmutter ist, deswegen hab ich mich ganz klar dagegen entschieden. Das kommt zu schnell ans Licht und dann hat man ein Problem..
Du könntest natürlich mit dem Jugendamt sprechen, ob es eine externe Notbetreuung aufgrund eurer Berufe gibt. Aber das Kind dann da ohne Eingewöhnung hingeben könnte halt auch schwierig sein.
Lg
Ich finde es unfassbar, was in Deutschland abgeht. Ich frage wie, lange dass noch gut geht, bis das Land wieder in 1950 ist oder alternativ im kollektiven Burnout, weil das Doppelverdienermodell mit kleinen Kindern, aber ständigem Ausfall und fehlender Betreuung, zusammenbricht.
Das ist doch wirklich eine Zumutung für den Arbeitnehmer, für den Arbeitgeber, das Kind UND die Erzieher.
Also entweder sollte man als Staat die Gleichberechtigung so machbar machen, dass sie eben ohne Burnout und co. funktioniert, oder eben ein Einverdienermodell finanziell möglich machen, wenn man sagt, ist uns egal was mit den Kindern passiert, sind ja die Eltern für zuständig. Aber so wie es gerade ist, ist es ja wohl das schlechteste aus zwei Welten...
„Systemrelevant“ gab es mal bei Corona, jetzt ist das alles wieder normal.
Bei uns in der Kita haben gab es eine Art „Not-Elternabend“, bei der auch alle Erzieher, die Leitung, der Träger und die Gemeinde anwesend war. Es ging einfach darum, was gemacht werden kann, damit sich die Situation verbessert.
Sagen wir es mal so: Unzufriedene Erzieher sind viel eher krank, als Erzieher, die sich auf ihren Arbeitstag freuen. Natürlich ist jetzt gerade die Erkältungszeit, aber warum hat euer Kindergarten so wenig Erzieher, dass er das nicht auffangen kann? Es müssen tatsächlich unwahrscheinlich viele Erzieher krank sein, damit das Jugendamt eine Einrichtung teilweise schließt.
Bei uns wurde damals vereinbart, dass der Träger immer abwechselnd aus anderen Einrichtungen Erzieher schickt, um die Betreuung wenigstens im Mindestmaß zu gewährleisten.
Es gab eine Lohnerhöhung und einen Urlaubstag mehr für die Erzieher.
Es wurde auch den Eltern bewusst, dass sie ab und an ihre Dankbarkeit zeigen dürfen. Auch Erzieher freuen sich über Kleinigkeiten, die von der GESAMTEN (!) Elternschaft kommen. Hier reichen ja schon kleinste Beträge. Bei uns gab es dann mal einen Obstkorb, mal ein Merci,…
Im Folgejahr stiegen die Kindergartenbeiträge. Aber das wurde uns im Voraus schon gesagt. Danach gab es aber nie wieder Probleme mit „Personalengpässen“.
Meiner Meinung nach hast du 2 Optionen. Entweder du suchst dir eine Alternative Betreuungsmöglichkeit (die solltest du eigentlich sowieso haben), oder du gehst den Weg über den Elternbeirat und ihr ändert das gemeinsam.
„Alternative Betreuungsmöglichkeit (die solltest du eigentlich sowieso haben“
Wieso sollte man die haben und wo bekommt man die her? Wir haben keinerlei Familie im Umkreis von 300km wohnen. Unsere Freunde arbeiten alle, unser Baysitter studiert tagsüber. Ich halte es für total realitätsfern, dass man jeden Tag mal eben Plan B aus dem Ärmel schütteln kann. Und warum auch? Man hat einen Rechtsanspruch auf die Betreuung, man hat einen gültigen Vertrag und zahlt. Dann könntest du ja genauso sagen, dass Firma xy eine Alternative haben muss, falls zufällig morgen alle Mitarbeiter aus welchen Grund auch immer nicht kommen?!
Das kann ich locker übertreffen.
Meine Familie wohnt über 500km entfernt. Die Familie des Kindsvaters wohnt über 7000km entfernt … gleich auf einem ganz anderen Kontinent.
Zu Zeiten des Kindergartens hatte ich parallel 3 Jahre lang insgesamt 3 AuPairs. Danach einige Jahre eine Leihoma und eine Schulbegleitung regelmäßig jeweils einmal wöchentlich und für Notfälle. Mit zunehmenden Alter wurde immer weniger nötig. Heute habe ich nur noch eine Schulbegleitung, die im Notfall aushilft.
Der Rechtsanspruch auf die Betreuung U3 kam NACHDEM meine Kinder aus dem Kindergarten waren. Den Rechtsanspruch auf Betreuung Ü3 gab es zwar, aber der war ganz neu und nichtmal das Papier wert, auf dem er stand.
Wie kommst du nur auf die Idee, dass der Rechtsanspruch auf die Betreuung einfach alles im Leben abfängt? Ich gehöre zu den Menschen, die leider oft genug selbst im Krankenhaus landen … plötzlich, ungeplant und von einer Sekunde auf die andere. Ja, da braucht es einen Notfallplan, der JEDERZEIT greifen kann.
Natürlich müssen Unternehmen einen Plan haben wie es weitergeht, wenn Mitarbeiter ausfallen.
„Daran werden Sie sich gewöhnen müssen…“ so die Antwort unserer Leitung dazu. Klar, was sollen sie machen wenn die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann, das verstehe ich natürlich. Was ich nicht verstehe: es wird keinerlei Rücksicht mehr genommen auf doppelt berufstätige Eltern oder Alleinerziehende. Da wir ein Kind mit Einschränkungen haben, sind alternative Betreuungsmöglichkeiten nicht vorhanden, weil es sich schlicht keiner zutraut. Ich werde weiter Stunden reduzieren müssen um die ständigen Engpässe besser kompensieren zu können. Das ist finanziell allerdings schwierig und eigentlich wird meine Arbeitskraft selbst wegen Personalmangel dringend benötigt. Ein Teufelskreis…
Alternative Betreuungsmöglichkeiten gibt es IMMER. Zur Not kann das nämlich auch ein Kinderintensivpflegedienst/Kinderpflegedienst übernehmen. Wobei der natürlich das Kind in dem Fall wahrscheinlich ohnehin in den Kindergarten begleiten würde. Es ist also vollkommen egal, ob der Kindergarten geschlossen ist, oder nicht.
Hier kann eine Vereinbarung mit dem Pflegedienst oder der Betreuung (I-Kraft) getroffen werden. Eltern von Kindern, die Einschränkungen haben und daher auf eine I-Kraft angewiesen sind, haben es da eigentlich ziemlich einfach. Während der vergangenen 15 Jahre war es bei uns bei 2 Kindern wirklich NIE ein Problem zu arrangieren, dass die I-Kraft oder Schulbegleiter auch privat für uns im Rahmen der VHP gearbeitet haben. Eine absolute win-win-win Situation:
1.: Die Kinder wurden von ihrer Bekannten und vertrauten Bezugsperson betreut.
2.: Die I-Kraft hatte nichts dagegen, ihren ziemlich miserablen Verdienst etwas aufzustocken. (Der Träger hat natürlich zugestimmt.)
3.: Ich konnte mir absolut sicher sein, dass meine Kinder in guten Händen sind und von Personen betreut werden, die sie zu 100% kennen und mit ihren Besonderheiten umgehen können.
Es gibt keine bessere Notfall-Betreuungsperson als die I-Kraft der Kinder.
Toll, dass das bei Euch so klasse funktioniert. Wenn die Pflegeversicherung im Spiel ist, ist das bestimmt auch ein Stück einfacher. Auch finanziell gesehen.
Unser Kind hat zwar eine 35 Stunden Inklusionskraft, allerdings keinen Anspruch auf Pflegegrad. Daher entfällt die Möglichkeit bei uns. Die I-Kraft wird dann anderweitig eingesetzt oder hat nen freien Tag wenn der Kindergarten mal wieder ausfällt. So läuft es bei uns.
Du hast laut §616 BGB Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch kannst Du nicht gekündigt werden, sondern musst für die Betreuung freigestellt werden. Sofern Du nachweist, dass es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt.
Da ist es aber wichtig, vorher im Arbeitsvertrag zu schauen ob 616 ausgeschlossen ist, das ist jetzt keine Seltenheit.
Hallo,
Wir hatten hier vor 2 Jahren ganz massiv Probleme mit gruppenschließungen.
Ich habe mir dann tatsächlich mal unbezahlten Urlaub genommen und meinen Verdienstausfall beim Träger eingereicht.
Es hat ein bisschen Zeit und Kraft gekostet, aber der Träger ist für meinen Gehaltsausfall aufgekommen. Ich habe mich auf meinen Betreuungsvertrag berufen, den ich mit der Kita geschlossen habe.
Habe dann fröhlich Werbung für dieses Modell gemacht und es sind bei weiteren Schließungen mehrere Eltern diesen Weg gegangen.
Seitdem wurde es besser..... man muss dazu sagen, dass die Schließungen bei uns aber hätten vermieden werden können. Es war genug Personal da, aber niemand wollte vertreten.
Wenn alle Krank sind und es nachweislich keine Erzieher gibt die vertreten können ist es leider höhere Gewalt.
Aber zu unserem Träger gehören 4 Kitas, da sollte es immer machbar sein...
Nur mal so als Tipp. In eine Kita Gruppe gehen meist so 10-25 Kinder. Wenn die Kita wegen Personalproblemen zu ist, müssen ALLE eine Betreuung für ihre Kinder organisieren.
Warum tut man sich nicht mit anderen Muttis zusammen und wechselt sich dann ab?
Gilt das nicht mehr dass f sowas die extra-kindkrank tage zählen?
War jedenfalls 2022 noch so, dachte deswegen sind es dies jahr noch 30 p Elternteil statt 10