Hallo Leute und zwar geht es darum Mein Mann war vor einem Monat im Krankenhaus weil er Schmerzen hatte. Er musste 3 Tage dort bleiben. Er hatte damals die Verischerungskarte vergessen und sollte es nachreichen. Am Nächsten Tag habe ich die Karte vorbeigebracht aber die wollten es nicht haben und meinten es ist nicht mehr notwendig.
Nach einer Woche habe ich das Krankenhaus angerufen und gefragt ob sie die Karte wirklich nicht benötigen. Auch da antworteten die mir mit ^nein^. Jetzte haben wir eine Rechnung von 2000 euro bekommen. Ich weiß nicht was man da machen kann.
Könnt ihr mir helfen ?
Krankenhaus möchte 2000€
Hallo
Ich arbeite in einer Arztpraxis und bei uns ist es so, dass die Versichertenkarte 10 Tage - auch das Wochenende zählt mit- nach Behandlung spätestens eingelesen werden muss, da die Kosten sonst bei der Abrechnung nicht übernommen werden von der Krankenkasse. Zudem wird dem Patienten darüber ein Formular mitgeben, 2-Fach, wovon eines unterschreiben bei uns verbleibt, wo auf den Paragrafen, die Frist und den draus resultierenden Schaden für den Patienten hingewiesen wird.
Das du eine Rechnung bekommen hast verstehe ich, aber das die Karte nachträglich nicht eingelesen wurde nicht und auch nicht, dass du nicht informiert wurdest, über die Folgen.
Es kann theoretisch sein, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, je nach Sachbearbeiter bei der Krankenkasse, aber ich glaube eher, dass die Kasse das übernehmen wird.
Viele Grüße
Danke für deine Antwort liebes. Ich habe dem Personal die Karte gegeben die wollten es einfach nicht haben und meinten" es hat sich alles geklärt wir brauchen die Karte nicht mehr." Ich habe sogar nach einer Woche beim Krankenhaus angerufen weil ich ein ungutes Gefühl hatte auch da haben die gesagt dass sie die Karte nichr brauchen.
Sind die Beiträge alle gezahlt? Ich kenne ein solches Vorgehen nur bei säumigen Zahlern (je nach dem der AG oder bei selbstständigen die Person selbst).
Aber das kann hier doch nicht das Problem sein, wenn die Karte nicht eingelesen wurde, dann kann das Krankenhaus gar nicht wissen, dass die Leistungen ggf. aufgrund von Beitragsrückständen ruhen.
Außerdem dürfte das bei einer akuten Schmerzbehandlung keine Rolle spielen.
Es gibt jederzeit auch die Möglichkeit, über den Namen, das Geburtsdatum und Angabe der Krankenkasse dort anzurufen und den Versicherungsnachweis bestätigen zu lassen. Möglicherweise hat sich das überschnitten...
Es gibt da auch keine Fristen, vorrausgesetzt, der Patient war in besagtem Zeitraum bei der angegebenen Kasse versichert ...
Und warum regelt dein Mann das nicht einfach selbst?
ich würde primär bei der Klinik (Abrechnungsstelle) nachfragen. Bei vielen Notfällen fehlt die Versicherungskarte zunächst und muss/sollte nachgereicht werden. ich vermute da ist dort ein Fehler passiert. Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist, muss und wird deine Krankenkasse die Kosten übernehmen, selbst wenn du deinen Beitrag nicht zahlst, kommen die da nicht so ohne weiteres drum rum. Eine fehlende Versicherungskarte ist da sicherlich kein Grund. Es kann allerdings sein, dass die Rechnung „falsch“ ist (falsche Sätze, wie für Privatpatienten oder Selbstzahler), aber auch das ist nichts, was sich nicht klären lässt.
Ein Neugeborenes kann man innerhalb einer bestimmten Frist bei der KK der Eltern (sofern diese mindestens 3? Monate besteht) nach Geburt anmelden (meines Wissens 6 Wochen?) und diese muss das Kind dann aufnehmen (selbst bei schlimmen Erkrankungen). ist ein Elternteil privat versichert, muss das Kind soweit ich weiß beim Besserverdiener angemeldet werden
Erst ab einem gewissen Jahresgehalt, wobei ich die Zahl nicht weiß. Mein Mann verdient deutlich mehr als ich, ist privat versichert und ich gesetzlich und das Kind ist über mich versichert.
Hier noch eine Krankenkassenmitarbeiterin.
Auf keinen Fall bezahlen.
Wenn dein Mann tatsächlich ordnungsgemäß gesetzlich krankenversichert ist, dann wird es die Krankenkasse übernehmen (müssen).
Ob die Beiträge gezahlt wurden, dürfte bei einer akuten oder Notfallbehandlung natürlich keine Rolle spielen.
Aber wenn die Karte nicht eingelesen wurde und somit dem Krankenhaus die Krankenversicherung gar nicht bekannt ist, kann das hier auch gar nicht das Problem sein.
Es kann sich nur um ein Versehen handeln.
Oder ist es eine Rechnung über Zusatzleistungen, Chefarzt, Einzelzimmer?
Ich würde sowohl bei dem Krankenhaus nachfragen als auch bei der Krankenkasse. Entweder ihr bekommt eine Erstattung, oder die Rechnung ist hinfällig und es wird doch noch über die Krankenkasse abgerechnet.
Ruf in der Abrechnung der Klinik an. Schildere das Problem.
Das ist der schnelle Weg.
Der komplizierte ist die Rechnung zurückzuweisen und die Versichertendaten beizulegen.