Ratenzahlung Steinmetz

Hallo zusammen,

mein Vater ist letztes Jahr verstorben. Ich habe den gleichen Steinmetz für die Schrift an der Stehle beauftragt, wie mein Vater damals bei meiner Mutter, wegen der gleichen Schrift/Optik. Ich beziehe Elterngeld und Wohngeld. Ich habe von der Büroangestellten des Steinmetz per Mail die Rechnung bekommen (knapp 400€) und habe geschrieben, dass ich es monatlich mit 30,00€ abzahle, da es nicht anders geht. Es kam nie ein Einspruch. Ich dachte, ich wäre jetzt fertig und habe auch in den Verwendungszweck "Restbetrag " geschrieben. Dann kam eine Mail, dass die Bearbeitungsgebühren von 5,00€ pro Überweisungseingang offen wäre, mehr als 60,00€. Ich habe dazu nie etwas unterschrieben, weder zur Ratenzahlung,
noch zur Bearbeitungsgebühr. Ist das rechtens?

5

Verstehe ich das richtig, du erteilst einen Arbeitsauftrag, dieser wird ausgeführt, bei Erhalt der Rechnung "informierst" du den Rechnungssteller, dass du die Rechnung in kleinen Raten zu zahlen gedenkst, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg? Aus der Tatsache, dass darauf keine Reaktion erfolgt (ich glaube ich hätte auch nicht reagiert, sondern mich um meine Schnappatmung gekümmeert und die versteckte Kamera gesucht), schliesst du, dass dein Vorschlag akzeptiert wurde ohne Mehrkosten für dich, Mehraufwand, Verzugszinsen usw. soll selbstverständlich der Rechnungssteller tragen.....

1

Wenn du ne Rechnung bekommst, kannst du natürlich jetzt nicht plötzlich auf einmal sagen, dass du es nur in Raten abzahlst.

Das was er macht, ist aber auch nicht ok. Ich würde hier einfach die Zahlungsufforderung ignorieren.

2

Hallo,

hast Du denn überhaupt eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger abgeschlossen oder hast Du einfach von Dir aus die Ratenzahlung angefangen?

Wenn keine Vereinbarung vorliegt, sehe ich den Gläubiger im Recht. 1. hat er monatlich zusätzliche Arbeit mit Deiner Ratenzahlung und 2. laufen Verzugszinsen auf. Ich käme überhaupt nicht auf die Idee einfach ohne Zustimmung Raten zu zahlen.

An Deiner Stelle würde ich die 60€ Bearbeitungsgebühr stillschweigend und schnellstmöglich zahlen.

3

Es kam nie Einspruch klingt als hättest Du das einfach beschlossen , nicht gefragt. Also seh ich ihn im recht , geld ist ja dann mit Verzug eingegangen. Er hat ja auch laufende Kosten

4

Hallo.

Es hätte sich so gehört, dass man die Ratenzahlung persönlich bespricht und schriftlich vereinbart. Und zwar VOR der Auftragserteilung. So gehts schon mal los.
Ansonsten wäre ich froh, dass sich der Steinmetz überhaupt auf die Ratenzahlungen eingelassen hat und würde die 60 Euro bezahlen.

LG

6

Du solltest in Zukunft VOR der Auftragserteilung nachfragen, ob du in Raten zahlen kannst. Du kannst das ja nicht einfach selber entscheiden und hoffen, dass du eine 0% Finanzierung <- nichts anderes ist das; bekommst.
Ein Steinmetz ist keine Bank, sondern ein Handwerker, der nicht einfach so jeden Kredite geben kann, nur, weil die Leute kein Geld haben.

Du kannst eigentlich froh sein, dass er das so akzeptiert hat, ich hätte es definitiv nicht, denn ich will für meine Arbeit bezahlt werden und das nicht erst 13 Monate später.

7

Du kannst froh sein, dass man deine einseitig beschlossene Ratenzahlung akzeptiert hat und die 60€ einfach bezahlen anstatt dich zu fragen ob die rechtens sind. Hast du dich ja bei deiner „Vereinbarung“auch nicht gefragt ob das rechtlich ok ist das einfach so zu handhaben. Der Steinmetz hatte monatlich Arbeit mit deiner Zahlung(Kontrolle, Aufaddition). Wenn du dir nen Kredit genommen hättest wäre es unter Umständen teurer als die 60€ geworden. Also bezahl sie einfach und bedank dich beim Steinmetz für seine Kulanz.

8

Eventuell gibt es AGBs des Steinmetz, die du schon mit Auftragserteilung akzeptiert hast...?

Ich würde den Betrag bezahlen, denn selbstverständlich ist das nicht, dass er das wortlos hinnimmt.

9

Mahnbescheid und Gerichtsvollzieherkosten sind höher. -- sei froh, dass er deine "Ansage" ohne Vereinbarung auf diese Weise akzeptiert. --
Klar gibt es Fälle, wo Leute nicht zahlen können, aber da sollte man eine Vereinbarung treffen oder miteinander sprechen und nicht einseitig eine Ratenzahlung verkünden und damit rechnen, das keine Folgekosten entstehen, so tragisch das bei einem Trauerfall nunmal ist. -- aber er ist auch nur Dienstleister und muss seine monatlichen Kosten bezahlen. Sogar jeder Buchungsposten beim Steuerberater kostet extra, Verzugszinsen etc... --